Zusammensetzung des Grippe-Impfstoffes
Der saisonale Influenza-Impfstoff enthält Bestandteile der am wahrscheinlichsten dominierenden Virusvarianten. Referenzlabore untersuchen die weltweit zirkulierenden Influenzaviren und übermitteln die aktuellen Erkenntnisse an die WHO. Auf Basis dieser Daten legt die WHO jährlich die Zusammensetzung für den Influenza-Impfstoff fest. Für die Nordhalbkugel wird diese im Februar veröffentlicht, für die Südhalbkugel im September.1
Seit September 2023 empfiehlt die WHO wieder trivalente statt tetravalente Vakzine. Dieser Empfehlung folgten 2024 auch die EMA und die STIKO. Nach einer Übergangszeit sind inzwischen alle verfügbaren Impfstoffe entsprechend umgestellt.
Unabhängig von der Antigenkombination kann sich die Schutzwirkung im Laufe einer Grippesaison verändern. Die Antigenkombination muss stets mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf für die folgende Grippesaison geplant werden. Daher ist es möglich, dass sich wider Erwarten andere Virusstämme durchsetzen oder sich die bereits zirkulierenden Viren oder nur Anteile der einzelnen Virus(sub)typen verändern.
Auf der Seite des Paul-Ehrlich-Instituts erfahren Sie, welche Impfstoffe in dieser Saison zur Verfügung stehen: Influenza-Impfstoffe – Paul-Ehrlich-Institut
Bedarfsmeldung und Verordnung von Grippeimpfstoffen im Sprechstundenbedarf
Die jährliche Grippeschutzimpfung ist ein essenzieller Bestandteil der Prävention in der hausärztlichen Praxis. Die Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) stellt dazu regelmäßig Hinweise zur Bedarfsmeldung und Verordnung von Grippeimpfstoffen für die kommende Saison zur Verfügung.
Für die Impfsaison 2024/2025 hat die AOK Niedersachsen festgestellt, dass in Niedersachsen ca. 335.000 Impfdosen mehr verordnet als verimpft wurden. Das verursacht einen finanziellen Schaden von etwa 10 Millionen Euro zulasten der gesetzlichen Krankenversicherungen.
Den GKV-Verbänden ist bewusst, dass eine Grippeimpfsaison nicht bis auf die letzte Impfdosis geplant werden kann. Die überwiegende Anzahl der impfenden Praxen handhabt ihre Bestellung der Grippeimpfstoffe sehr verantwortungsvoll. Um auch in der kommenden Saison ihre Bestellung so passgenau wie möglich zu planen, bitten wir Sie, die folgenden Hinweise zu beachten.
- Bitte orientieren Sie sich für Ihre zukünftigen Verordnungen immer an den verimpften und nicht an den bestellten Impfdosen der Vorjahre.
- Bitte berücksichtigen Sie dafür mögliche Veränderungen in der Zusammensetzung Ihrer Praxis. Hat sich z. B. die Zahl der impfenden Ärztinnen und Ärzte in Ihrer Praxis geändert oder ist aus einer Gemeinschaftspraxis eine Einzelpraxis entstanden?
- Zu einer wirtschaftlichen Verordnungsweise gehört die Auswahl der richtigen Impfstoffe für Ihre Patientinnen und Patienten. Das heißt, für Ihre ab-60-jährigen Patientinnen und Patienten bestellen Sie bitte bevorzugt Efluelda® oder Fluad® und für die jüngeren die Standardimpfstoffe.
- Der Sprechstundenbedarf, wie z. B. Impfstoffe, wird ausschließlich durch die gesetzliche Krankenversicherung finanziert. Sie dürfen daher auch nur für gesetzlich Krankenversicherte verwendet werden.
- Sofern die in der Praxis vorrätige Menge an Grippeimpfstoff den aktuellen Bedarf nicht decken kann, besteht die Möglichkeit kleinere Mengen nachzubestellen – in Einzelfällen können auch Einzeldosen über den Sprechstundenbedarf verordnet werden.
- Achten Sie bitte darauf, dass die Verordnungsmengen mit den gelieferten Mengen stets übereinstimmen, sowie auf ein praxisintern abgestimmtes und kontrolliertes Bestellverfahren. In den letzten Jahren ist es in einigen Praxen teilweise zu Mehrfachverordnungen im Rahmen der Grippeimpfstoffbestellung gekommen, die zu hohen Verwurfsmengen führen können.
Darüber hinaus möchten wir noch über folgende Punkte informieren:
- Müssen Impfstoffe wegen eines Strom- bzw. Kühlschrankausfalles vernichtet werden, darf dafür kein Ersatz über den Sprechstundenbedarf bezogen werden. Hierfür ist die Praxis verantwortlich. Ggf. ist der Schaden durch eine private Haftpflichtversicherung abgedeckt.
- Grippeimpfstoffe, die nach einer Grippeimpfsaison an die Apotheke zurückgegeben werden, gehen in die Vernichtung. Dafür erfolgt keine Gutschrift an die gesetzliche Krankenversicherung. Hier werden Ausgaben verursacht, die keinerlei Leistung für die Versicherten zur Folge haben.
