20.11.2020 Neue Untergrenzen für Pflegepersonal gelten ab Februar 2021
News KrankenhausDie Wirksamkeit der neuen Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) für das Jahr 2021 wird um vier Wochen verschoben.

Pflegepersonaluntergrenzenverordnung veröffentlicht
Die Wirksamkeit der neuen Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) für das Jahr 2021 wird um vier Wochen verschoben. Das teilte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn seinen Amtskollegen in den Ländern in einem Brief mit. Damit werden die Personalvorgaben für die Abteilungen der inneren Medizin, der allgemeinen Chirurgie und der Kinderheilkunde und die bereits bestehenden pflegesensitiven Bereiche erst am 1. Februar 2021 wirksam. Von diesem Zeitpunkt an darf eine Pflegekraft in der Tagschicht einer allgemeinen Chirurgie oder der inneren Medizin maximal zehn Patienten versorgen; in der Nachtschicht können es 20 beziehungsweise 22 sein. Für die Pädiatrie sind tagsüber höchstens sechs Kinder pro Pflegekraft vorgesehen; in der pädiatrischen Intensivmedizin höchstens zwei. Wie bisher hat das Ministerium auch den möglichen Anteil von Pflegehilfskräften für jeden Bereich definiert.
Eine pauschale Aussetzung der bestehenden und einen dauerhaften Verzicht auf die zusätzlichen Pflegepersonaluntergrenzen erachte er nicht für erforderlich, schreibt Spahn. Untergrenzen für die pflegerische Besetzung der Stationen dienten dem Patientenschutz und sollen dazu beitragen, das Pflegepersonal vor Überlastung zu schützen.
Sechs Bereiche coronabedingt vorerst ausgenommen
Nach der vollständigen Aussetzung der Verordnung für das Jahr 2020 im Frühjahr wurde die Regelung zum 1. August für die Bereiche Intensivmedizin und Geriatrie wieder in Kraft gesetzt. In der Folge sind die Krankenhäuser seit Beginn des dritten Quartals 2020 wieder verpflichtet, die Erfüllung der Anforderungen nachzuweisen. Die Nachweispflicht gilt indes nur für die Monate August und September. Für die übrigen sechs pflegesensitiven Bereiche bleibt die PpUGV nun bis Ende Januar 2021ausgesetzt. Dies gilt für die Bereiche der Kardiologie und der Unfallchirurgie, der Herzchirurgie, Neurologie, den Stroke-Units und der Neurologischen Frührehabilitation.
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