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Vergütung für Podologen steigt in zwei Schritten

Ab dem 1. Juli 2023 gelten neue Preise für die Versorgung mit podologischen Heilmitteln. Zusätzlich haben die Vertragspartner den Vertrag nach § 125 SGB V um klarstellende Regelungen zur Nagelspangenbehandlung ergänzt.

News Heilmittel
iStock.com/Suzi Media Production

Neue Preise für podologische Behandlung

In mehreren Schritten steigen die Preise für die Versorgung mit podologischen Heilmitteln. Der GKV-Spitzenverband und die Verbände der Podologie haben sich auf eine neue Vergütungsvereinbarung geeinigt. So steigt ab dem 1. Juli 2023 die Vergütung um rund 6,7 Prozent und zum 1. Juli 2024 weitere rund 4,7 Prozent.

Auch bei den Hausbesuchspauschalen haben sich die Vertragspartner auf eine Erhöhung der Preise geeinigt. Diese werden ab 1. Juli 2023 um 14 Prozent und ab 1. Juli 2024 um 10 Prozent angehoben.

Regelungen zur Nagelspangenbehandlung ergänzt

Zusätzlich haben die Vertragspartner ergänzende Regelungen für die Nagelspangenbehandlung vereinbart. Diese sollen verlässliche Rahmenbedingungen für die parallele Versorgung von mehreren Zehennägeln mit Nagelspangen schaffen.

Übersicht der ergänzenden Regelungen

  • Soweit eine Patientin oder ein Patient bereits in podologischer Behandlung oder einer Nagelspangenbehandlung ist, ist zu Beginn einer weiteren Nagelspangenbehandlung die neu eingeführte Leistung „kleine Erstbefundung“ abzugeben. Ist die Patientin oder der Patient noch nicht in anderweitiger podologischer Behandlung, kann weiterhin die „große Erstbefundung“ abgegeben werden.
    Insgesamt ist die Abgabe der großen Erstbefundung auf einmal je Patientin oder Patient und Kalenderjahr beschränkt.
  • Der mit der Nagelspange jeweils behandelte Zeh wird zukünftig auf der Rückseite der Verordnung im Feld „Begründung“ angegeben.
  • Eine Nagelspangenbehandlung kann bereits nach der Erstbefundung durch die Podologen beendet werden, wenn der zu behandelnde Zehennagel für die Behandlung nicht geeignet ist.
  • Auch Kontrolltermine sind geeignet, um die vertragliche Unterbrechungsfrist von zwölf Wochen neu beginnen zu lassen.

Die Vertragspartner haben den Fragen-Antworten-Katalog Podologen aktualisiert.

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