Veränderungswerte für 2027 liegen bei 3,42 Prozent
Der Richtwert für die kommenden Verhandlungen im Krankenhaussektor wurde gesetzlich vorgegeben.

Gedämpfter Preisanstieg im Klinikmarkt
Die Preise für Krankenhausleistungen können im Jahr 2027 um bis zu 3,42 Prozent steigen. Das haben der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) mitgeteilt. Der Veränderungswert, der in diesem Jahr für somatische wie für psychiatrische und psychosomatische Kliniken gilt, bildet den maßgeblichen Richtwert für die Verhandlungen im Krankenhaussektor beziehungsweise für die Entwicklung der Landesbasisfallwerte.
Verhandlungen entfallen
Abweichend vom herkömmlichen Prozedere – der Vereinbarung durch die Spitzenverbände der Krankenkassen mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft – wurde der aktuelle Veränderungswert nach den Regelungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (GKVStabG) festgesetzt. Demnach entsprechen die Veränderungswerte der Jahre 2027 bis 2029 den veröffentlichten Veränderungsraten der jeweiligen Vorjahre. Die ermittelte Veränderungsrate wird dabei jeweils um einen Prozentpunkt verringert.
Kosten der Kliniken verlieren an Relevanz
Der aktuelle Orientierungswert, der die Kosten der Krankenhäuser beziffert, liegt bei 3,55 Prozent. Ab 2030 orientieren sich Krankenhausverhandlungen nur dann am Orientierungswert, wenn dieser unterhalb der Grundlohnrate liegt.
- LandesbasisfallwerteGrundlohnrate und Orientierungswert