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QPR für ambulante Pflege- und Betreuungsdienste überarbeitet

Der Medizinische Dienst Bund hat die Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) für ambulante Pflege- und Betreuungsdienste angepasst. Seit dem 30. Juli 2026 gilt: Regelprüfungen müssen grundsätzlich zwei Arbeitstage im Voraus angekündigt werden. Grundlage der Änderung ist das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP).

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Regelprüfung zwei Arbeitstage vorher ankündigen

Für ambulante Pflegedienste und ambulante Betreuungsdienste gelten neue Vorgaben bei den Qualitätsprüfungen. Der Medizinische Dienst Bund (MD Bund) hat die Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR Teil 1a und Teil 1b) überarbeitet. Die Änderungen sind zum 30. Juli 2026 in Kraft getreten.

Entbürokratisierung im Pflegebereich

Die Neuerung betrifft die Ankündigung von Regelprüfungen. Künftig müssen diese in ambulanten Pflegediensten sowie ambulanten Betreuungsdiensten grundsätzlich zwei Arbeitstage vor dem Prüftermin angekündigt werden. Bislang galt eine Ankündigungsfrist von einem Arbeitstag.

Mit der Anpassung setzt der Medizinische Dienst Bund die gesetzlichen Vorgaben aus dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) um. Das Gesetz erweitert die Vorankündigungsfrist ausdrücklich von einem auf zwei Arbeitstage und soll unter anderem zur Entbürokratisierung im Pflegebereich beitragen.

Keine weiteren Änderungen an den QPR

Über die verlängerte Ankündigungsfrist hinaus wurden keine inhaltlichen Änderungen an den Qualitätsprüfungs-Richtlinien vorgenommen. 

Betroffen sind:

  • QPR Teil 1a für ambulante Pflegedienste
  • QPR Teil 1b für ambulante Betreuungsdienste

Bundesgesundheitsministerium hat Richtlinien genehmigt

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die überarbeiteten Richtlinien am 27. Juli 2026 genehmigt. Seit ihrem Inkrafttreten am 30. Juli 2026 sind sie für die Durchführung von Regelprüfungen verbindlich.

Bereits zum 1. Juli 2026 umfassende Änderungen der QPR

Bereits zum 1. Juli 2026 waren umfassende Änderungen der QPR für ambulante Pflege- und Betreuungsdienste in Kraft getreten. Seitdem gelten unter anderem neue Anforderungen an Pflegeprozesse, die Dokumentation sowie die fachliche Begründung von Pflegeleistungen. Die jetzt beschlossene Verlängerung der Vorankündigungsfrist ergänzt diese bereits geltenden Vorgaben.

Wer führt die Qualitätsprüfungen durch?