QPR für ambulante Pflege- und Betreuungsdienste überarbeitet
Der Medizinische Dienst Bund hat die Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) für ambulante Pflege- und Betreuungsdienste angepasst. Seit dem 30. Juli 2026 gilt: Regelprüfungen müssen grundsätzlich zwei Arbeitstage im Voraus angekündigt werden. Grundlage der Änderung ist das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP).

Regelprüfung zwei Arbeitstage vorher ankündigen
Für ambulante Pflegedienste und ambulante Betreuungsdienste gelten neue Vorgaben bei den Qualitätsprüfungen. Der Medizinische Dienst Bund (MD Bund) hat die Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR Teil 1a und Teil 1b) überarbeitet. Die Änderungen sind zum 30. Juli 2026 in Kraft getreten.
Entbürokratisierung im Pflegebereich
Die Neuerung betrifft die Ankündigung von Regelprüfungen. Künftig müssen diese in ambulanten Pflegediensten sowie ambulanten Betreuungsdiensten grundsätzlich zwei Arbeitstage vor dem Prüftermin angekündigt werden. Bislang galt eine Ankündigungsfrist von einem Arbeitstag.
Mit der Anpassung setzt der Medizinische Dienst Bund die gesetzlichen Vorgaben aus dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) um. Das Gesetz erweitert die Vorankündigungsfrist ausdrücklich von einem auf zwei Arbeitstage und soll unter anderem zur Entbürokratisierung im Pflegebereich beitragen.
Keine weiteren Änderungen an den QPR
Über die verlängerte Ankündigungsfrist hinaus wurden keine inhaltlichen Änderungen an den Qualitätsprüfungs-Richtlinien vorgenommen.
Betroffen sind:
- QPR Teil 1a für ambulante Pflegedienste
- QPR Teil 1b für ambulante Betreuungsdienste
Bundesgesundheitsministerium hat Richtlinien genehmigt
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die überarbeiteten Richtlinien am 27. Juli 2026 genehmigt. Seit ihrem Inkrafttreten am 30. Juli 2026 sind sie für die Durchführung von Regelprüfungen verbindlich.
Bereits zum 1. Juli 2026 umfassende Änderungen der QPR
Bereits zum 1. Juli 2026 waren umfassende Änderungen der QPR für ambulante Pflege- und Betreuungsdienste in Kraft getreten. Seitdem gelten unter anderem neue Anforderungen an Pflegeprozesse, die Dokumentation sowie die fachliche Begründung von Pflegeleistungen. Die jetzt beschlossene Verlängerung der Vorankündigungsfrist ergänzt diese bereits geltenden Vorgaben.
Wer führt die Qualitätsprüfungen durch?
Die Regelprüfungen in ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten werden im Auftrag der Pflegekassen vom Medizinischen Dienst (MD) durchgeführt. Für Pflegebedürftige, die privat pflegeversichert sind, ist CAREPROOFfür die Qualitätsprüfungen zuständig. Grundlage der Prüfungen sind die Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR), die bundesweit einheitliche Maßstäbe für die Bewertung der Pflegequalität festlegen.
- Medizinischer Dienst BundPressemeldung zur QPR Anpassung
- Gesundheitspartner-Portal der AOKNews: Neue QPR für ambulante Pflege- und Betreuungsdienste
- Gesundheitspartner-Portal der AOKQualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR)