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Prüfvereinbarung nach § 106 SGB V

Grundlage der Wirtschaftlichkeitsprüfung in Baden-Württemberg

Als Grundlage für die Durchführung der Wirtschaftlichkeitsprüfung in Baden-Württemberg vereinbaren die Verbände der (gesetzlichen) Krankenkassen und Ersatzkassen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg eine Prüfvereinbarung. Diese regelt Inhalt und Durchführung der Beratungen und Prüfungen hinsichtlich einer arztbezogenen Prüfung ärztlicher und ärztlich verordneter Leistungen. Die Prüfvereinbarung wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2017 an die Änderungen durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz vom 16. Juli 2015 (GKV-VSG) angepasst. Zum 1. Januar 2019 wurden Klarstellungen aufgenommen, die rückwirkend zum 1. Janaur 2017 Anwendung gefunden haben.

Dokumente der AOK Baden-Württemberg

Gemeinsame Prüfungseinrichtungen Baden-Württemberg

Weitere Informationen zum Thema Wirtschaftlichkeits-prüfung können Sie auf der Homepage der Gemeinsamen Prüfungseinrichtungen Baden-Württemberg, www.gpe-bw.de, erhalten.

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