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Rehabilitation psychisch kranker Menschen

Ziel der Rehabilitation psychisch kranker Menschen ist es, die Betroffenen bei der Integration in den Lebens- und Arbeitsalltag zu unterstützen.

Betroffenen Unterstützung geben

Rehabilitationsmaßnahmen für psychisch kranke Menschen sollen die Betroffenen (wieder) befähigen, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.

Um dieses Ziel zu erreichen, ist es unter anderem wichtig, dass sie

  • seelisch und körperlich stabilisiert werden,
  • Fähigkeiten zur Krankheitsbewältigung entwickeln und ihren Willen dazu stärken,
  • Fähigkeiten und Fertigkeiten für eine möglichst selbstständige und eigenverantwortliche Lebensführung und Alltagsgestaltung erwerben.

Leistungen zur Rehabilitation psychisch Kranker muss der gesetzlich Versicherte beantragen. Die Maßnahme kann ambulant und stationär erfolgen.

Die Rehabilitationsträger haben zur Konkretisierung folgende Arbeitshilfen und Empfehlungen verabschiedet:

Arbeitshilfe für die Rehabilitation und Teilhabe psychisch erkrankter und beeinträchtigter Menschen

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) hat eine Arbeitshilfe für die "Rehabilitation und Teilhabe psychisch erkrankter und beeinträchtigter Menschen“ erstellt.

In der Arbeitshilfe stehen beispielsweise Themen wie

  • diagnoseübergreifende Aspekte und beispielhaft ausgewählte Krankheitsformen,
  • allgemeine Grundsätze für Leistungen zu Rehabilitation und Teilhabe,
  • spezielle Aspekte der Rehabilitation von psychisch erkrankten und beeinträchtigten Menschen,
  • spezifische Rehabilitationsziele und deren Umsetzung,
  • Angebote der Rehabilitation und Aspekte nachgehender Hilfen sowie der Rehabilitationsnachsorge sowie
  • Informations- und Beratungsangebote sowie weitere Unterstützungsmöglichkeiten.

RPK-Empfehlungsvereinbarung

Die Zusammenarbeit der Krankenversicherungsträger, Rentenversicherungsträger und der Bundesagentur für Arbeit bei der Gewährung von Leistungen zur Teilhabe in Rehabilitationseinrichtungen für psychisch kranke und behinderte Menschen ist in der „RPK-Empfehlungsvereinbarung“ geregelt.

Rahmenempfehlungen zur ambulanten Rehabilitation bei psychischen und psychosomatischen Erkrankungen

In den „Rahmenempfehlungen zur ambulanten Rehabilitation bei psychischen und psychosomatischen Erkrankungen“ der BAR sind Anforderungen an das Rehabilitationskonzept im ambulanten (wohnortnahen) Setting sowie strukturelle und organisatorische Voraussetzungen für die Leistungserbringung definiert.

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