Zwei Formulare zur Anschlussrehabilitation wurden angepasst. Betroffen sind der Antrag (Anlage 3a) und der ärztliche Befundbericht (Anlage 3b). Neu ist unter anderem, dass bei der Mitaufnahme nun der Begriff „pflegebedürftige Person“ verwendet wird. Die überarbeiteten Formulare (Version 3.0) gelten ab 1. April 2026, bis dahin bleibt Version 2.0 gültig.