Fachportal für Leistungserbringer

Vertragsabschluss zur Versorgung mit orthopädischen Hilfsmitteln (PG 05, PG 08 und PG 31)

Vertrag PG 05, PG 08 und PG 31

Startseite
Fuß über orthopädischer Einlage
iStock/michelangeloop

Vertrag zum 01.07.2025

Die AOK Niedersachsen hat einen Vertrag über die Versorgung mit Bandagen, Einlagen und orthopädischen Schuhen zum 1. Juli 2025 vereinbart.

Den ab 1. Juli 2025 gültigen Vertrag und die Beitrittserklärung finden Sie hier: AOK Gesundheitspartner