Sächsisches Kabinett beschließt neuen Krankenhausplan
Die sächsische Landesregierung hat ein Zielbild für den neuen Krankenhausplan 2026 verabschiedet.

Neue Rahmenbedingungen für die Versorgung
Die sächsische Landesregierung hat ein Zielbild für den neuen Krankenhausplan 2026 verabschiedet. Er soll ab 1. Januar 2027 gelten und den aktuellen Krankenhausplan 2024 ablösen. Wichtigste Neuerung ist dabei der Wechsel von der Fachgebiets- zu einer Leistungsgruppensystematik. Grundlage dafür ist die Krankenhausreform des Bundes.
Dadurch ist der Weg frei, künftig die Versorgungsangebote der Krankenhäuser im Freistaat besser aufeinander abzustimmen. Im Sinne der Krankenhausreform sollen verschiedene Leistungsschwerpunkte an den Kliniken gebildet werden, die auch über das geforderte Fachpersonal verfügen. Erstmalig wird dies vom Medizinischen Dienst nach bundesweiten Vorgaben geprüft. Der Erhalt einer flächendeckenden Notfallversorgung ist ebenfalls ein wichtiges Ziel des Krankenhausplans. Konkrete Einzelentscheidungen über die künftigen Versorgungsaufträge der 75 Krankenhäuser des Landes werden im Laufe des Jahres getroffen. Damit werden erste strukturelle Veränderungen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Fortschritt und demografischer Wandel fordern neue Strukturen
Dass es Anpassungen in der Krankenhauslandschaft braucht, hat viele Gründe. Seit der letzten großen Krankenhausreform Anfang der 1990er Jahre leben heute rund 500.000 Menschen weniger im Freistaat, hinzukommen seit Jahren deutlich sinkende Geburtenzahlen. Dank schonender Behandlungsverfahren verbringen Patienten zudem oft nur noch wenige Tage im Krankenhaus. Diese Entwicklungen führen zu einer niedrigen Auslastung der Krankenhäuser, gleichzeitig steigen die ambulanten Behandlungszahlen in den Kliniken kontinuierlich.
An der Krankenhausplanung sind viele Akteure beteiligt: Hierzu zählen die Krankenhausgesellschaft Sachsen, die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen und der Verband der Ersatzkassen in Sachsen, die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, die Sächsische Landesärztekammer, der Sächsische Landkreistag und der Sächsische Städte- und Gemeindetag. Gemeinsam treten sie dafür ein, die Qualität der Versorgung der Bevölkerung perspektivisch und nachhaltig zu sichern sowie regional passende Strukturen zu schaffen, die den anstehenden Veränderungen in der Bevölkerungsentwicklung Rechnung tragen. Dafür müssen ambulante und stationäre Versorgung zunehmend vernetzt gedacht werden.
- Regionale Gesetze und VerträgeKrankenhausplanung Sachsen