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Sächsisches Kabinett beschließt neuen Krankenhausplan

Die sächsische Landesregierung hat ein Zielbild für den neuen Krankenhausplan 2026 verabschiedet.

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Foto: Landtag Sachsen
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Neue Rahmenbedingungen für die Versorgung

Die sächsische Landesregierung hat ein Zielbild für den neuen Krankenhausplan 2026 verabschiedet. Er soll ab 1. Januar 2027 gelten und den aktuellen Krankenhausplan 2024 ablösen. Wichtigste Neuerung ist dabei der Wechsel von der Fachgebiets- zu einer Leistungsgruppensystematik. Grundlage dafür ist die Krankenhausreform des Bundes. 

Dadurch ist der Weg frei, künftig die Versorgungsangebote der Krankenhäuser im Freistaat besser aufeinander abzustimmen. Im Sinne der Krankenhausreform sollen verschiedene Leistungsschwerpunkte an den Kliniken gebildet werden, die auch über das geforderte Fachpersonal verfügen. Erstmalig wird dies vom Medizinischen Dienst nach bundesweiten Vorgaben geprüft. Der Erhalt einer flächendeckenden Notfallversorgung ist ebenfalls ein wichtiges Ziel des Krankenhausplans. Konkrete Einzelentscheidungen über die künftigen Versorgungsaufträge der 75 Krankenhäuser des Landes werden im Laufe des Jahres getroffen.  Damit werden erste strukturelle Veränderungen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.

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