Hilfsmittelverordnung per Videosprechstunde möglich
Ärztinnen und Ärzte können seit Kurzem Hilfsmittel auch per Videosprechstunde oder nach telefonischem Kontakt verordnen. Grundlage hierfür ist ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).

Mehr Flexibilität in der Verordnung
Ein persönlicher Erstkontakt bleibt allerdings Voraussetzung für die Hilfsmittelverordnung: Ärztinnen und Ärzte müssen den Gesundheitszustand der Patientinnen und Patienten aus früheren Untersuchungen kennen. Zudem darf die Erkrankung eine solche Verordnung nicht ausschließen.
Die Verordnung von Hilfsmitteln per Videosprechstunde ist nicht auf Folgeverordnungen beschränkt und kann auch durch ärztliche Kolleginnen oder Kollegen erfolgen, sofern gemeinsam auf die Patientendokumentation zugegriffen wird. Eine Authentifizierung der Patientin beziehungsweise des Patienten ist sicherzustellen.
In Ausnahmefällen ist die Verordnung nach telefonischem Kontakt möglich, jedoch nur, wenn der aktuelle Gesundheitszustand zuvor persönlich oder in einer Videosprechstunde umfassend beurteilt wurde und keine zusätzlichen Informationen für die Verordnung benötigt werden.
Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Behinderungen
Für die ärztliche Praxis folgen aus dem Beschluss weitere Änderungen: Ärztinnen und Ärzte können neben dem Rezept (Muster 16) auch ergänzende Unterlagen einreichen, um den Prüf- und Genehmigungsprozess bei den Krankenkassen zu unterstützen. Dies kann insbesondere bei spezifischen Bedarfen von Patientinnen und Patienten mit komplexen Behinderungen relevant sein.
Weitere Informationen zu den Auswirkungen des G-BA-Beschluss abseits der Verordnung per Videosprechstunde finden sich in der Meldung Hilfsmittel-Richtlinie: Prüf- und Genehmigungsverfahren vereinfachen.
Weiterführende Informationen
- Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)Hilfsmittel-Richtlinie: Hilfsmittelversorgung für Menschen mit Behinderungen und spezifischen Bedarfen, Verordnungen im Rahmen der Fernbehandlung und weitere Änderungen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)Hilfsmittel dürfen per Videosprechstunde verordnet werden und weitere Änderungen
- News vom 20.05.2025Hilfsmittel-Richtlinie: Prüf- und Genehmigungsverfahren vereinfachen
- News vom 17.04.2025Praxen dürfen Videosprechstunden ausweiten