Fachportal für Leistungserbringer
Wählen Sie Ihre AOK oder Region aus der Liste:
Warum wird diese Angabe benötigt?

Die AOK-Gemeinschaft gliedert sich in elf eigenständig agierende AOKs, welche regionale Angebote und Inhalte für Sie bereithalten.

Damit Sie zutreffende regionale Informationen erhalten, müssen Sie eine AOK/Region auswählen.

Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig! Ihre Regionalisierungsdaten werden ausschließlich lokal innerhalb Ihres Browsers als Cookie gespeichert, eine Speicherung oder Verarbeitung dieser Daten durch die AOK erfolgt zu keinem Zeitpunkt.

Leichte Sprache Gebärdensprache
Alle Berufsfelder
Kontakt zur AOK

Bitte wählen Sie Ihre AOK oder Region aus, um passende Informationen zu erhalten.

AOK/Region wählen
  • Ansprechpartner finden
  • Kontaktformular
Berufsfeld: Pflege Ändern Gewähltes Berufsfeld: Pflege Zurück zur Übersicht

Kombinationsleistung

Eine Alternative dazu ist die sogenannte Kombinationsleistung. Hier handelt es sich um eine Mischform aus Pflegegeld und Pflegesachleistung.

Mischform aus Pflegegeld und Pflegesachleistung

Nimmt man die Pflegesachleistung nicht vollständig in Anspruch, erhält man zusätzlich ein anteiliges Pflegegeld. Die Höhe berechnet sich aus dem Verhältnis zwischen zustehendem Höchstbetrag und tatsächlich in Anspruch genommener Pflegesachleistung.

Pflegebedürftige können zusätzlich zur Pflegesachleistung, zum Pflegegeld oder zur Kombinationsleistung auch die teilstationäre Tages- und Nachtpflege in Anspruch nehmen, ohne dass eine Anrechnung auf diese Ansprüche erfolgt.

Zurück zum Thema