Leistungshöhe ist abhängig vom Pflegegrad
Das Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen gemäß § 37 Absatz 1 Satz 3 SGB XI können pflegebedürftige Personen monatlich ab Pflegegrad 2 erhalten, wenn sie ihre Pflege teilweise selbst organisieren. Das bedeutet meistens, dass Angehörige oder Freunde die Pflege übernehmen.
| Pflegegrad | maximale Leistungen pro Monat 2025 |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Anspruch |
| Pflegegrad 2 | 347 Euro |
| Pflegegrad 3 | 599 Euro |
| Pflegegrad 4 | 800 Euro |
| Pflegegrad 5 | 990 Euro |
Während der Kurzzeitpflege und der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld zur Hälfte für 56 Tage weitergezahlt.
Pflegebedürftige Personen erhalten bei einer vollstationären Krankenhausbehandlung das Pflegegeld in voller Höhe. Eine Kürzung erfolgt hier erst ab dem 57. Tag.
