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Pflegegeld

Für die Sicherstellung der Pflege zum Beispiel durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn zahlt die Pflegeversicherung dem Pflegebedürftigen ein Pflegegeld.

Leistungshöhe ist abhängig vom Pflegegrad

Geldleistungen Leistungen pro Monat
Pflegegrad 1 _
Pflegegrad 2 316 Euro
Pflegegrad 3 545 Euro
Pflegegrad 4 728 Euro
Pflegegrad 5 947 Euro

Während der Kurzzeitpflege und der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt:

  • bei der Kurzzeitpflege 56 Tage
  • bei der Verhinderungspflege 42 Tage pro Kalenderjahr und
  • maximal 28 Tage bei einer vollstationären Krankenhausbehandlung.

Leistungshöhe ist abhängig vom Pflegegrad

Seit dem 1. Januar 2024 erhöht sich das Pflegegeld um fünf Prozent. Das Pflegegeld dient für die Sicherstellung der Pflege zum Beispiel durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn zahlt die Pflegeversicherung dem Pflegebedürftigen ein Pflegegeld.

Pflegebedürftigkeit maximale Leistungen pro Monat ab 2024
Pflegegrad 1 _
Pflegegrad 2 332 Euro
Pflegegrad 3 573 Euro
Pflegegrad 4 765 Euro
Pflegegrad 5 947 Euro

Während der Kurzzeitpflege und der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt:

  • bei der Kurzzeitpflege 56 Tage
  • bei der Verhinderungspflege 42 Tage pro Kalenderjahr und
  • maximal 28 Tage bei einer vollstationären Krankenhausbehandlung.
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