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Für die Sicherstellung der Pflege zum Beispiel durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn zahlt die Pflegeversicherung dem Pflegebedürftigen ein Pflegegeld.
Leistungshöhe ist abhängig vom Pflegegrad
Geldleistungen
Leistungen pro Monat
Pflegegrad 1
_
Pflegegrad 2
316 Euro
Pflegegrad 3
545 Euro
Pflegegrad 4
728 Euro
Pflegegrad 5
901 Euro
Während der Kurzzeitpflege und der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt:
bei der Kurzzeitpflege 56 Tage
bei der Verhinderungspflege 42 Tage pro Kalenderjahr und
maximal 28 Tage bei einer vollstationären Krankenhausbehandlung.
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