Vertragspartner
Die AOK Bayern – Die Gesundheitskasse hat seit dem 1. Juli 2019 einen Vertrag über die Versorgung mit Produkten (Nahrung, keine Hilfsmittel) zur enteralen Ernährung geschlossen, welchem Leistungserbringer zu den gleichen Bedingungen als Vertragspartner beitreten können. Gegenstand des Vertrages ist die qualitätsgesicherte, wirtschaftliche und bedarfsgerechte Versorgung der Versicherten der AOK Bayern mit Produkten zur enteralen Ernährung.
Bitte senden Sie die unterzeichnete Beitrittserklärung und eine Kopie Ihrer Präqualifizierungsurkunde für die Produktgruppe 03F15 per E-Mail (nahrung@by.aok.de)
Vertragspartner: Fachverband für Orthopädie-Technik und Sanitätsfachhandel Bayern e.V. und mit dem Verband Versorgungsqualität Homecare e.V
Weiterführende Informationen zu Hilfsmittelverträgen
- Vertragsgrundlagen Präqualifizierung
- Genehmigungsverfahren Elektronischer Kostenvoranschlag
- GKV-Spitzenverband Hilfsmittelverzeichnis
- GKV-Spitzenverband Festbeträge