Vertrag mit stationären Einrichtungen
Die AOK Bayern - Die Gesundheitskasse hat zum 1. Oktober 2015 einen Vertrag mit Vereinigungen von Trägern stationärer Einrichtungen der Altenhilfe und Pflege über die Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen in Altenheimen und Pflegeheimen geschlossen.
Dokumente der AOK Bayern
Vertrag mit sonstigen Leistungserbringern
Die AOK Bayern - Die Gesundheitskasse hat zum 1. Oktober 2015 einen Vertrag mit der RSR Reha-Service-Ring GmbH über die Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen in Altenheimen und Pflegeheimen geschlossen.
Weiterführende Informationen zu Hilfsmittelverträgen
- VertragsgrundlagenPräqualifizierung
- GenehmigungsverfahrenElektronischer Kostenvoranschlag
- GKV-SpitzenverbandHilfsmittelverzeichnis
- GKV-SpitzenverbandFestbeträge