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Versorgung von Tracheotomierten und/oder Laryngektomierten mit Hilfsmitteln

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Vertrag

Die AOK Bayern - Die Gesundheitskasse hat zum 01. Juni 2024 einen Vertrag zur Beratung und Belieferung der Versicherten mit Hilfsmitteln zur Tracheostomie- und Laryngektomieversorgung geschlossen. Ein Beitritt zum Vertrag wird allen interessierten Leistungserbringern angeboten, sofern die vertraglichen Bedingungen erfüllt werden. Nähere Informationen können dem bereitgestellten Vertrag entnommen werden. 

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