Vertrag
Die AOK Bayern - Die Gesundheitskasse hat zum 01. Juni 2024 einen Vertrag zur Beratung und Belieferung der Versicherten mit Hilfsmitteln zur Tracheostomie- und Laryngektomieversorgung geschlossen. Ein Beitritt zum Vertrag wird allen interessierten Leistungserbringern angeboten, sofern die vertraglichen Bedingungen erfüllt werden. Nähere Informationen können dem bereitgestellten Vertrag entnommen werden.
Versorgung von Tracheotomierten und/oder Laryngektomierten mit Hilfsmitteln
Weiterführende Informationen zu Hilfsmittelverträgen
- VertragsgrundlagenPräqualifizierung
- GenehmigungsverfahrenElektronischer Kostenvoranschlag
- GKV-SpitzenverbandHilfsmittelverzeichnis
- GKV-SpitzenverbandFestbeträge