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Welcher Reha-Träger ist für die Bearbeitung zuständig?

Welcher Reha-Träger für die Einrichung zuständig ist, regelt § 3 ReHV.

Zuständigkeit für Anträge

Welcher Reha-Träger für die Bearbeitung des Antrags zuständig ist, regelt § 3 ReHV. Medizinische Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen stellen ihren Antrag bei ihrem hauptbelegenden Reha-Träger. Für die Beurteilung, ob ein Trägerbereich Hauptbeleger war, ist die Belegung der Einrichtung durch die Reha-Träger im Jahr 2022 maßgeblich.