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Welche Nachweise sind erforderlich?

Der Antrag für den Energiekosten-Zuschuss ist ausschließlich online einzureichen.

Nachweis durch sachverständigen Dritten

Dem Antrag auf den einmaligen Energiekostenzuschuss müssen nachfolgend genannte Unterlagen bei der SBK beigefügt werden:

  • Antragsformular
  • von Wirtschaftsprüferin oder Wirtschaftsprüfer bescheinigter Nachweis über die entstandenen Energiekosten
  • Rechnung der Wirtschaftsprüferin oder des Wirtschaftsprüfers, aus der der Zeitaufwand sowie die Kosten je Zeiteinheit hervorgehen.

Hilfsfonds des Bundes für Rehabilitation und Teilhabe

Weiterführende Informationen