Orthopädie und Rheumatologie
Vertrag zur Versorgung in den Fachgebieten Orthopädie und Rheumatologie in Baden-Württemberg gemäß § 73c SGB V
Vertragsdokumente
Sie finden hier Informationen zum Vertrag zur Versorgung in den Fachgebieten Orthopädie und Rheumatologie in Baden-Württemberg gemäß § 73c SGB V (alte Fassung). Der bestehende Vertrag Orthopädie wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2018 um das Fachgebiet Rheumatologie erweitert.
Dokumente zum Download der AOK Baden-Württemberg
Mitteilungen zum Facharztvertrag Orthopädie und Rheumatologie
Auf der Website des Verbands Mediverbund finden sich weitere Hinweise zum Mitteilungen zum Facharztvertrag Orthopädie und Rheumatologie.
Weiterführende Informationen
AOK Sports
Die AOK Baden-Württemberg hat mit AOK-Sports eine Versorgungslücke im Fachgebiet der orthopädischen Rehabilitation geschlossen. Insbesondere nach sporttypischen Verletzungen kann sich ein grundsätzlicher Rehabilitationsbedarf ergeben, während die Erwerbsfähigkeit jedoch nicht erheblich gefährdet oder gemindert ist. Hier setzt AOK-Sports an. Das Angebot ist rehabilitativ ausgerichtet und in den Orthopädievertrag (§ 73c SGB V) der AOK Baden-Württemberg und ihrer Partner eingebunden. Es ergänzt Leistungen wie beispielsweise einen Krankenhausaufenthalt oder eine ärztliche Behandlung.