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Ziel einer Rehabilitationsmaßnahme ist es, die körperliche und geistige Gesundheit des Patienten wiederherzustellen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Rehabilitation, soweit sie nicht in den Zuständigkeitsbereich anderer Rehabilitationsträger fällt (zum Beispiel die gesetzliche Renten- oder Unfallversicherung).
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