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Rahmenvertrag

Der AOK-Bundesverband hat mit den entsprechenden Berufsverbänden erstmals einen Rahmenvertrag für die Erbringung von ernährungstherapeutischen Leistungen geschlossen. Der Vertrag regelt beispielsweise Art und Umfang der Leistungen sowie deren Abrechnung und Vergütung.

Ernährungstherapeutische Leistungen für Versicherten der AOK

Höchstpreise für die Ernährungstherapie

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