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Vertrag Ergotherapie

Seit 1. Januar 2022 gilt ein neuer Vertrag nach § 125 SGB V über die Versorgung mit Ergotherapie und deren Vergütung. Dieser löst alle bisherigen Rahmenverträge auf Landesebene ab.

Vertrag ersetzt regionale Vereinbarungen

Zum 1. Januar 2022 ist der bundesweite Vertrag über die Versorgung mit Ergotherapie und deren Vergütung in Kraft getreten. Die Vereinbarung haben der GKV-Spitzenverband und die zwei maßgeblichen Verbände der Ergotherapie geschlossen. Er ersetzt alle bisherigen Verträge zwischen den Krankenkassen beziehungsweise den Verbänden der Krankenkassen und den jeweiligen Heilmittelverbänden auf Landesebene. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 30. Juli 2023, die Vergütungsvereinbarung (Anlage 2) gilt bis zum 31. Dezember 2022.

Ergotherapie wieder per Video möglich

In der Ergotherapie kann seit 1. Oktober 2022 wieder per Video behandelt werden. Die Einzelheiten zur „Videotherapie““ regeln die Heilmittel-Richtlinie sowie der bundesweite Vertrag über die Versorgung mit Leistungen in der Ergotherapie.

Eine Voraussetzung für die telemedizinische Leistungen in der Ergotherapie ist, dass die Versicherten der Videobehandlung zustimmen. Alle Grundsätze und Voraussetzung für die Videotherapie stehen übersichtlich in einem von der AOK entwickelten Handout.

Inhalt des Ergotherapie-Vertrag

Die Grundlagen des neuen Vertrages sowie die Vertragspartnerstruktur sind gesetzlich festgelegt (§ 125 SGB V). Darüber hinaus sind insbesondere die Heilmittel-Richtlinien, das Verordnungsmuster (Muster 13) sowie die Berufsausbildungsgesetze zu berücksichtigen.

Der Vertrag enthält zum Beispiel folgende Inhalte:

  • Leistungsbeschreibung inklusive der Regelleistungszeiten,
  • Preise (Preisvereinbarungen in Anlage 2),
  • erforderliche Angaben auf der Verordnung,
  • Abrechnungsregelungen,
  • Fortbildungsverpflichtungen,
  • Zulassungsvoraussetzungen für die Leistungserbringer,
  • Anerkenntniserklärung

Preisvereinbarungen zum Vertrag

Für Ergotherapie-Behandlungen zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 30.September 2022 gilt die hier dargestellte Preisliste. Behandlungen ab dem 1. Okrober 2022 werden entsprechend der Anlage 2 (Seite 6 bis 11) vergütet.

Fragen-Antwort-Katalog Ergotherapie

Der Fragen-Antwort-Katalog des GKV-Spitzenverbands antwortet auf häufig gestellte Fragen zum Ergotherapie-Vertrag und zur Verordnung von Ergotherapie.

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