Themen für das Berufsfeld
Heilmittel-Richtlinien
Die Heilmittel-Richtlinie regelt die Verordnungsfähigkeit von Heilmitteln für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen durch Vertragsärzte.
Zulassung
Nur zugelassene Anbieter dürfen Heilmittelleistungen abrechnen und müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Vertrag für Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie
Vertrag nach § 125 SGB V über die Versorgung mit Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie
Weitere Themen
Praxiswissen Quickcheck: Verordnung Heilmittel
Die AOK bietet ein neues Online-Lernprogramm an, das über die neuen Regeln für die Heilmittel-Verordnung ab 1. Januar 2021 informiert.
Videobehandlung
Die Behandlung per Video ist in der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie möglich.
Verordnungsvordrucke
Bei der Verordnung von Heilmitteln sind die entsprechenden Vordrucke verbindlich zu nutzen.
Abrechnung
Die Heilmittelerbringer sind verpflichtet, ihre Leistungsabrechnung den Krankenkassen digital zu übermitteln.
Elektronisches Zahlungsavis (eAvis)
Mit dem Elektronischen Zahlungsavis (eAvis) erleichtern die AOKS die Abwicklung des Zahlenverkehrs mit ihren Vertragspartnern.