Vergütung in der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie wird angepasst
Für Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapeutinnen und -therapeuten ändern sich die Vergütungssätze. Hintergrund ist eine Einigung der Vertragspartner auf eine längere Vor- und Nachbereitungszeit sowie eine strukturelle Anpassung der Leistungsvergütung. Die neuen Preise gelten ab dem 1. Juli 2026.

Vertragspartner einigen sich auf neue Vergütung
Für Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapeutinnen und -therapeuten gibt es Änderungen bei der Vergütung. Die Vertragspartner haben sich auf eine strukturelle Anpassung der Vergütungssätze verständigt.
Vor- und Nachbereitungszeit steigt auf 15 Minuten
Zentraler Bestandteil der Einigung ist die Erhöhung der Vor- und Nachbereitungszeit (VND). Diese wird künftig einheitlich von zehn auf 15 Minuten angehoben. Grundlage für die Neuberechnung der Vergütung ist die Position „Einzeltherapie 45 Minuten“. Ihr Preis steigt von 71,67 Euro auf 76,06 Euro.
Einzeltherapie wird höher vergütet
Durch die längere Vor- und Nachbereitungszeit erhöht sich zugleich die Regelleistungszeit auf 60 Minuten (bisher 55 Minuten). Gleichzeitig sinkt der Minutenwert der Leistung von 1,303 Euro auf 1,268 Euro.
Unterschiedliche Anpassungen bei weiteren Leistungen
Dieser angepasste Minutenwert dient als Grundlage für die Neuberechnung aller weiteren therapeutischen Leistungen. Dadurch ergeben sich unterschiedliche prozentuale Anpassungen der einzelnen Positionen. Leistungen ohne vereinbarte VND – darunter Diagnostikleistungen, Hausbesuche und Berichtspositionen – werden linear um 3,06 Prozent erhöht.
Neue Vergütung gilt ab Juli 2026
Der angepasste Minutenwert bildet die Grundlage für die Neuberechnung aller weiteren therapeutischen Leistungen. Dadurch ergeben sich unterschiedliche prozentuale Anpassungen der einzelnen Positionen. Leistungen ohne vereinbarte VND – darunter Diagnostikleistungen, Hausbesuche und Berichtspositionen – werden linear um 3,06 Prozent erhöht.
Grundlage für künftige Vergütungsanpassungen
Für künftige Anpassungen haben sich die Vertragspartner auf zentrale Parameter und deren Gewichtung verständigt. Dazu zählen insbesondere die Entwicklung des TVöD-Bund, die Inflationsrate sowie der Büromietenindex. Diese Faktoren sollen künftig als Grundlage für die Weiterentwicklung der Vergütungssätze dienen.
- Gesundheitspartner-Portal der AOKVertrag für Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie