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Berufsfeld: Pflege Ändern Gewähltes Berufsfeld: Pflege Zurück zur Übersicht

Tarifliche Entlohnung von Pflegepersonal

Seit dem 1. September 2022 werden nur noch Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen, die ihr Pflege- und Betreuungspersonal nach Tarif oder kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen bezahlen oder mindestens in Höhe eines Tarifvertrags oder einer kirchlichen Arbeitsrechtsregelung entlohnen.

@iStock.com/Domepitipat
Regelungen für tarifgebundene und nicht tarifgebundene Pflegeeinrichtungen

Für tarif- beziehungsweise an kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebundene und für nicht tarif- bzw. an kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebundene Pflegeeinrichtungen ergeben sich durch die Neuregelungen unterschiedliche Maßstäbe und Änderungen

  • im Zulassungsverfahren,
  • bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung der Höhe der Entlohnung des Pflege- und Betreuungspersonals in Pflegeeinrichtungen und
  • bei den Fristen für die gesetzlichen Mitteilungspflichten.