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Qualifizierter Weiterbildungsabschluss

Zum Ende der Weiterbildung erhalten die Teilnehmer und Teilnehmerinnen ein Zertifikat über den erfolgreichen Abschluss der Qualifizierung zur Pflegeberaterin oder zum Pflegeberater.

Nach erfolgreichen Abschluss Zertifikat verliehen

Die im Rahmen der Weiterbildung erlangten Handlungskompetenzen werden mit einer Abschlussprüfung nachgewiesen. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung wird ein Zertifikat mit der Bezeichnung „Pflegeberater/in“ nach § 7a SGB XI verliehen.

Ein Muster für ein solches Zertifikat ist im Kapitel 10.1 des Weiterbildungskonzepts zu finden.

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