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Aufbau der Weiterbildung

Das Weiterbildungskonzept geht inhaltlich sowohl auf die Besonderheiten der persönlichen Beratungen, insbesondere im häuslichen Kontext als auch der telefonischen Pflegeberatung ein.

Anspruchsvolle und qualitativ hochwertige Weiterbildung gewährleisten

Die Weiterbildung zur Pflegeberaterin beziehungsweise zum Pflegeberater besteht aus mehreren Teilen. Diese können im Rahmen von Seminaren und/oder im Selbststudium vermittelt beziehungsweise erlernt werden. Ziel ist, eine gleichbleibende anspruchsvolle und qualitativ hochwertige Weiterbildung zu gewährleisten. Folgende Module sind Bestandteil des Weiterbildungskonzeptes:

Module im Überblick inklusive Stundenumfang (umfasst nur die Theorie)

Modul Thema Stundenumfang
I Pflege, Medizin und häusliche Versorgung 110 Stunden
I Beratungsprozess und Case Management 160 Stunden
III Sozialrecht 130 Stunden
  • Im Modul I erlangen die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater relevante Kompetenzen aus der Pflege, Medizin sowie den Sozialwissenschaften, um den Versorgungsbedarf in der Häuslichkeit professionell erfassen zu können.
  • Modul II ist der Herausbildung und Vertiefung der Beratungskompetenz gewidmet. Es wird die Kompetenz vermittelt, eine bedarfs- und bedürfnisorientierte Beratung durchzuführen.
  • Das Modul III ist das Spezialisierungsfeld für das Sozialrecht. Hier werden die Fachkompetenzen vermittelt, um leistungs- und sozialrechtlich umfänglich beraten zu können.