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Modul 3 - Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

In diesem Modul geht es um Verhaltensweisen und psychische Probleme als Folge von Erkrankungen, die immer wieder auftreten. Im Mittelpunkt steht die Frage, inwieweit der Pflegebedürftige sein Verhalten ohne fremde Hilfe steuern kann.

Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

In welchem Maße kann der Mensch sein Verhalten noch selbst steuern?

Zu beurteilen sind Aspekte wie motorische und soziale Auffälligkeiten, verbale und physische Aggression, Ängste und Depression.

Gewichtung bei der Gesamtbewertung: 15 Prozent (in die Bewertung fließt nur eines der Module 2 oder 3 ein, und zwar das mit der höchsten Punktzahl)

In diesem Modul geht es um Verhaltensweisen und psychische Probleme als Folge von Erkrankungen, die immer wieder auftreten. Im Mittelpunkt steht die Frage, inwieweit der Pflegebedürftige sein Verhalten ohne fremde Hilfe steuern kann. Hilfebedürftig ist ein Mensch auch dann, wenn er sein Verhalten zwar nach Aufforderung abstellt, aber danach aufs Neue damit beginnt, weil er das Verbot nicht verstanden hat oder sich nicht daran erinnern kann. Bei der Bewertung der Kriterien muss der Gutachter darauf achten, gezielte herausfordernde Verhaltensweisen, zum Beispiel bei Beziehungsproblemen, nicht zu berücksichtigen. Das Modul beinhaltet 13 Kriterien.

Übersicht der Kriterien

Modul 3 Kriterien
3.1 Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten
3.2 Nächtliche Unruhe
3.3 Selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten
3.4 Beschädigung von Gegenständen
3.5 Physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen
3.6 Verbale Aggression
3.7 Andere pflegerelevante vokale Auffälligkeiten
3.8 Abwehr pflegerischer oder anderer unterstützender Maßnahmen
3.9 Wahnvorstellungen
3.10 Ängste
3.11 Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage
3.12 Sozial inadäquate Verhaltensweisen
3.13 Sonstige pflegerelevante inadäquate Handlungen

Vierstufige Skala

Für jedes Kriterium dokumentiert der Gutachter anhand einer vierstufigen Skala, ob und wie häufig bestimmte Verhaltensweisen oder psychische Probleme ein Eingreifen von Pflegenden notwendig machen. Je nachdem, wie der Gutachter den Unterstützungsbedarf bewertet, vergibt er für jedes Kriterium jeweils 0 bis 5 Punkte.

Das bedeutet, dass ein Mensch so gut wie nie Hilfe benötigt, um sein Verhalten zu steuern.

Selten bedeutet, dass ein Mensch Unterstützung anderer ein- bis dreimal innerhalb von zwei Wochen benötigt.

Häufig bedeutet, die Unterstützung muss zweimal bis mehrmals wöchentlich, aber nicht täglich erfolgen.

Der Pflegebedürftige braucht täglich Hilfe, um sein Verhalten zu steuern.

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