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Vertrag

Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 24 - Beinprothesen

Übersicht über diesen Vertrag

Titel des Vertrages (vollständig) :
Vertrag gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung der Versicherten der AOK Baden-Württemberg mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 24 (Beinprothesen)
Stand :
01.09.2026
Inkrafttreten :
01.09.2026
Vertragspartner :
Verband

Hinweise zum Vertrag