Weitergeltungsvereinbarung: Der Vertrag über die Versorgung mit Beinprothesen wurde zum 31. Dezember 2021 gekündigt. Für die Versorgung der Versicherten der AOK Baden-Württemberg mit Beinprothesen wurde mit dem Fachverband Orthopädie-Technik, Sanitäts- und medizinischer Fachhandel Südwest e.V. und der CURA-SAN GmbH eine 4. Weitergeltungsvereinbarung ab 1. April 2025 geschlossen. Ebenso gibt es eine Weitergeltungsvereinbarung mit der RehaVital GmbH ab 10.08.2025. Maßgeblich ist der Tag der Abgabe des Hilfsmittels. Die Konditionen gelten auch für alle weiteren Verbände und Leistungserbringer, soweit sie diesem Vertrag beigetreten sind oder beitreten.
Wichtiger Hinweis: Die AOK Baden-Württemberg und der FOS befinden sich im Schiedsverfahren nach § 127 Abs. 1a SGB V. Die vertraglichen Regelungen der vierten Weitergeltungsvereinbarung gelten daher über den 31.12.2025 und bis zum Abschluss des Schiedsverfahrens vollumfänglich fort.