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Vertrag

Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 24 - Beinprothesen

Übersicht über diesen Vertrag

Titel des Vertrages (vollständig):
Vertrag zur Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 24 - Beinprothesen
Stand:
01.04.2024
Inkrafttreten:
01.10.2017
Vertragspartner:
Fachverband Orthopädie-Technik, Sanitäts- und medizinischer Fachhandel Baden-Württemberg e.V.

Hinweise zum Vertrag

Weitergeltungsvereinbarung: Der Vertrag über die Versorgung mit Beinprothesen wurde zum 31. Dezember 2021 gekündigt. Für die Versorgung der Versicherten der AOK Baden-Württemberg mit Beinprothesen wurde mit dem Fachverband Orthopädie-Technik, Sanitäts- und medizinischer Fachhandel Südwest e.V. eine 3. Weitergeltungsvereinbarung ab 1. April 2024 geschlossen. Maßgeblich ist der Tag der Abgabe des Hilfsmittels. Die Konditionen gelten auch für alle weiteren Verbände und Leistungserbringer, soweit sie diesem Vertrag beigetreten sind oder beitreten.

Dokumente der AOK Baden-Württemberg