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AKI: G-BA regelt Voraussetzungen für Videosprechstunde

Künftig können auch Leistungen der außerklinischen Intensivpflege (AKI) im Rahmen einer Videosprechstunde verordnet werden. Das gilt allerdings nur für Folgeverordnungen und mit Einschränkungen. Das hat der G-BA entschieden.

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Ärztin tippt eine Nachricht am Computer
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Folgeverordnung per Videosprechstunde bei AKI möglich

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, dass außerklinische Intensivpflege (AKI) künftig auch per Videosprechstunde verordnet werden kann. Voraussetzung ist jedoch, dass bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Wichtige Voraussetzungen für eine Verordnung der AKI per Videosprechstunde:

Voraussichtlich ab Oktober 2026 Inanspruchnahme möglich