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AKI: G-BA regelt Voraussetzungen für Videosprechstunde

Künftig können auch Leistungen der außerklinischen Intensivpflege (AKI) im Rahmen einer Videosprechstunde verordnet werden. Das gilt allerdings nur für Folgeverordnungen und mit Einschränkungen. Die Richtlinienänderung jetzt am 1. April 2026 in Kraft getreten.

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Ärztin tippt eine Nachricht am Computer
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Folgeverordnung per Videosprechstunde bei AKI möglich

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, dass außerklinische Intensivpflege (AKI) künftig auch per Videosprechstunde verordnet werden kann. Voraussetzung ist jedoch, dass bestimmte Bedingungen erfüllt sind. 

Wichtige Voraussetzungen für eine Verordnung der AKI per Videosprechstunde:

Voraussichtlich ab Oktober 2026 Inanspruchnahme möglich