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LOPS-Richtlinie jetzt ohne PPUG-Prüfung

Medizinische Dienste prüfen nicht mehr, ob die Personalvorgaben für Pflege erfüllt sind.

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Person zeigt mit Stift in der Hand auf ein Tablet
iStock.com/Chainarong-Prasertthai

Richtlinie infolge des GKV-BStabG geändert

Der Medizinische Dienst Bund hat die aktualisierte Richtlinie für die Leistungsgruppenprüfungen und OPS-Strukturprüfungen der Medizinischen Dienste (LOPS-Richtlinie) veröffentlicht. Mit der neuen Fassung werden Vorgaben aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) umgesetzt. Einzige Neuerung ist, dass die MD nun nicht mehr prüfen, ob das Krankenhaus die Pflegepersonaluntergrenzen (PPuG) einhält. Entsprechende Inhalte wurden aus dem Richtlinientext uns aus den zugehörigen Anlagen entfernt. Die neue LOPS-RL wurde am 29. Juli vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt und tritt am 1. August in Kraft.

Neue Unterlagen ab 5. August