LOPS-Richtlinie jetzt ohne PPUG-Prüfung
Medizinische Dienste prüfen nicht mehr, ob die Personalvorgaben für Pflege erfüllt sind.

Richtlinie infolge des GKV-BStabG geändert
Der Medizinische Dienst Bund hat die aktualisierte Richtlinie für die Leistungsgruppenprüfungen und OPS-Strukturprüfungen der Medizinischen Dienste (LOPS-Richtlinie) veröffentlicht. Mit der neuen Fassung werden Vorgaben aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) umgesetzt. Einzige Neuerung ist, dass die MD nun nicht mehr prüfen, ob das Krankenhaus die Pflegepersonaluntergrenzen (PPuG) einhält. Entsprechende Inhalte wurden aus dem Richtlinientext uns aus den zugehörigen Anlagen entfernt. Die neue LOPS-RL wurde am 29. Juli vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt und tritt am 1. August in Kraft.
Neue Unterlagen ab 5. August
Für auszufüllenden Formulare gibt es keine weiteren Änderungen. Die neuen Unterlagen stehen den Kliniken ab 5. August 2026 auf den Internetseiten der Medizinischen Dienste zur Verfügung. Infolge des GKV-BStabG ändern sich außerdem die Prüfquoten für Rechnungen über stationäre Krankenhausbehandlungen, die Aufwandspauschale und der Aufschlag auf Erstattungsbeträge bei beanstandeten Rechnungen.
- Vergütung nach dem DRG-EntgeltsystemAbrechnungsprüfung