BAS sorgt für Klarheit beim Transformationsfonds
Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) hat die Voraussetzungen und Abläufe der Förderung festgelegt.

Mehr Transparenz im Verfahren
Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) hat die Förderrichtlinie für den Krankenhaustransformationsfonds erlassen. Damit legt die Behörde die Voraussetzungen und Abläufe der Förderung fest, zudem soll die Richtlinie für Transparenz und Standards im Verfahren sorgen. Inhaltlich hat sich das BAS mit den Bundesländern abgestimmt.
Umbau der Kliniklandschaft
Der Transformationsfonds ist Teil der Krankenhausreform. Durch den Fonds werden bis zum Jahr 2035 bis zu 50 Milliarden Euro ausgeschüttet, um die Modernisierung der Klinikstrukturen zu unterstützen. Gefördert werden unter anderem die Zusammenführung von Krankenhausstandorten, die Schaffung sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen, der Aufbau telemedizinischer Netzwerke sowie die Stärkung integrierter Notfallstrukturen.
BAS veröffentlicht monatlich Statistiken
Über die Fördervorhaben entscheiden die Länder, die die jeweiligen Förderanträge auch beim BAS beantragen. Die Behörde prüft die Anträge anhand einer Plausibilitätsprüfung und zahlt die bewilligten Mittel aus. Erste Fördergelder wurden bereits im April 2026 bewilligt und anschließend gezahlt. Das BAS informiert mit monatlich aktualisierten Statistiken zu den bisherigen Anträgen auf seiner Webseite.
- Fonds zur Finanzierung besserer StrukturenKrankenhaustransformationsfonds