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In jedem fünften Fall verursachten Behandlungsfehler nachweislich einen Schaden.

Foto: Chirurg hält OP-Besteck über einen OP-Bereich

Kliniken müssen Studienergebnisse über das Portal 137h übermitteln.

Die Oktober-Ausgabe des Krankenhaus-Newsletters ist erschienen.

Kaum Veränderungen im pauschalierenden Entgeltsystem für Psychiatrie und Psychosomatik des Jahres 2026

Foto: Zwei Personen sitzen sich in klinischem Umfeld gegenüber

Patientinnen und Patienten stoßen häufig auf Hürden, wenn sie Einsicht in ihre Krankenakte nehmen wollen. Der AOK-Bundesverband fordert rechtliche Nachbesserungen – nicht nur bei der Akteneinsicht, sondern auch bei der Absenkung der Beweislast im Schadensfall.

Ein Arzt mit weißem Kittel und Stethoskop um den Hals sitzt an einem Schreibtisch vor einem Laptop. Vor ihm sitzt eine Patientin mit blonden Haaren und Brille, die von hinten zu sehen ist. Die Patientin bespricht mit dem Arzt ihren Wunsch nach Einsicht in ihre Krankenakte.

Das Bürgerliche Gesetzbuch verpflichtet Ärztinnen und Ärzte zur Auskunft über mögliche Fehler. Doch ohne Sanktionen bleibt die Vorschrift oft wirkungslos. Der Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Johannes Brocks plädiert für klare Regelungen, eine offene Fehlerkultur – und besseren Zugang zu den vollständigen Patientenakten.

Seit dem 1. Oktober 2025 ist die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle Ärztinnen, Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten in Deutschland gesetzlich verpflichtend. Grundlage ist das Digitalgesetz - mit dem § 347 SGB V entsprechend angepasst worden ist. Wer die ePA nicht nutzt, riskiert ab 2026 Sanktionen.

Hausärztin am Computer (Symbolbild)

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die endgültige Fassung der ICD-10-GM Version 2026 veröffentlicht.

Arztkleidung und Stethoskop liegen auf Tisch

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