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69 Hybrid-DRGs: InEK veröffentlicht DRG-System 2026

Die neue Version enthält erstmals Hybrid-DRGs, auch ein erster Blick auf die Vorhaltebewertungsrelationen ist möglich.

News Krankenhaus
Foto: Frau wird in Narkose versetzt
iStock.com/Kiwis

Tiefer Einschnitt in Vergütung und Versorgung

Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat den Fallpauschalen-und Pflegeerlös-Katalog, die Fallpauschalen-Vereinbarung und weitere Dokumente zum aDRG-System 2026 veröffentlicht. Der Katalog bildet die verbindliche Abrechnungsgrundlage für derzeit mehr als 17 Millionen stationäre Fälle in den deutschen Kliniken und war bereits seit einigen Wochen erwartet worden. Er hatte sich verspätet, weil die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) zuvor die Vergütung im Bereich der sektorengleichen Vergütung vereinbaren mussten. Mit der gesetzlich vorgegebenen Ausweitung der sogenannten Hybrid-DRGs zum Jahreswechsel hat der Katalog den tiefsten Einschnitt seit der Ausgliederung der Pflegekosten im Jahr 2020 erfahren. 

Aus 22 werden 69 Hybrid-DRGs

Die Auswirkungen sind weitreichend. Kliniken und Arztpraxen können – beziehungsweise müssen – ab Jahresbeginn 2026 zirka 100 weitere Leistungen im Rahmen der sektorengleichen Vergütung erbringen und abrechnen. Bei den neuen Leistungen geht es um diagnostische und therapeutische Interventionen an den Herzkranzgefäßen, elektrophysiologische Untersuchungen am Herzen inklusive der Entfernung oder Verödung von Gewebe und operative Maßnahmen mit Herzschrittmachern und Defibrillatoren. Hinzu kommen einfache, laparoskopische Entfernungen der Gallenblase und des Blinddarms, minimalinvasive Erweiterungen verengter Blutgefäße (perkutan-transluminale Gefäßinterventionen) und die Repositionierung von Knochenfragmenten nach Brüchen (Frakturrepositionen). 

Erster Blick auf Vorhaltefinanzierung

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