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Versorgungsbrüche nach dem Klinikaufenthalt

Zehn Jahre nach Einführung des verpflichtenden Entlassmanagements können sich Patientinnen und Patienten noch immer nicht darauf verlassen, dass ein Krankenhaus die Anschlussversorgung sicherstellt. Zwar gibt es Leuchtturmprojekte, einige Kliniken haben ihre Prozesse verbessert und digitale Lösungen etabliert, doch Standards, Zuständigkeiten und Kommunikation bleiben insgesamt unzuverlässig. Das zeigt eine aktuelle Meta-Studie der Hochschule Stralsund, die den Kliniken deutliche Defizite attestiert, wo es um das Organisieren der Nachsorge geht. Digitalisierung könne unterstützen, ersetze aber nicht die klaren Verantwortlichkeiten, sagt Gesundheitswissenschaftlerin Ivonne Honekamp im Interview mit "Blickpunkt Klinik". Gefragt seien verbindliche Prozesse, frühzeitige Bedarfserhebung und eine verlässliche sektorenübergreifende Zusammenarbeit.

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Schwerpunkt

ANSCHLUSSVERSORGUNG

Entlassmanagement zwischen Anspruch und Wirklichkeit

Viele Patientinnen und Patienten brauchen nach einem Klinikaufenthalt eine Anschlussversorgung, Medikamente, weitere Untersuchungen oder Pflege. Um Brüche zwischen stationärer und ambulanter Versorgung zu vermeiden, hat der Gesetzgeber vor zehn Jahren ein obligatorisches Entlassmanagement eingeführt. Kliniken müssen seither rechtzeitig den Unterstützungsbedarf für den Übergang vom Krankenhaus in die Anschlussversorgung durch ein durch ein multidisziplinäres Team feststellen, notwendige Maßnahmen rechtzeitig anstoßen und weiterbehandelnde Einrichtungen informieren. Zum Entlassmanagement kann auch die Verordnung von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, häuslicher Krankenpflege oder Soziotherapie gehören. Für bis zu sieben Tage können Kliniken zudem die Arbeitsunfähigkeit feststellen. Nach Schätzung des Deutschen Krankenhausinstituts Instituts (DKI) benötigen rund zwanzig Prozent aller vollstationären Klinikpatienten pro Jahr ein umfassendes Entlassmanagement.

Engagierte Krankenhäuser nehmen die Aufgabe an…     

Einige Kliniken engagieren sich bei dem Thema mit Erfolg. So nutzte etwa das Universitätsklinikum Freiburg die Digitalisierungsagenda des Krankenhauszukunftsgesetzes, um seine Prozesse zu verbessern. Zur Strategie des Hauses gehört ein Portal für das Entlassmanagement, das die Kommunikation mit weiterbehandelnden Einrichtungen wie Reha-Kliniken erleichtert. Das Universitätsklinikum Essen wurde 2019 vom Aktionsbündnis Patientensicherheit für ein Projekt zum Entlassmanagement in der Neonatologie und Pädiatrie ausgezeichnet. Dabei werden die Bedürfnisse des Kindes und die Ressourcen der Familien frühzeitig in die Entlassplanung einbezogen. Transparente Standards sollen Fehler und Verzögerungen verhindern. Auch der Innovationsfonds förderte eine Vielzahl von Projekten, die die Versorgung nach Entlassung verbessern sollten. Diese gingen jedoch deutlich über die Regelversorgung hinaus, und nur ein einziges wurde bisher zur Übernahme in die Regelversorgung empfohlen. Als eine der wenigen in diesem Rahmen geförderten Initiativen schaffte es das Projekt Cardiolotse im Rahmen eines Selektivvertrags der AOK Nordost in die Versorgung: Cardiolotsen sind Gesundheitsfachkräfte an zehn Kliniken in Berlin und Brandenburg, die chronisch Herzkranke bis zu zwölf Monate nach der Entlassung beraten. Sie agieren sie als Bindeglied zwischen ambulanter und stationärer Behandlung, informieren über passende Gesundheitsangebote und unterstützen bei individuellen Antragsverfahren.  

… doch die Umsetzung in der Fläche bleibt Zufall.

Trotz erheblicher Investitionen in die digitale Kommunikation bleibt jedoch die flächendeckende Umsetzung hinter dem Anspruch des Entlassmanagements zurück. Das zeigt eine kürzlich veröffentlichte Meta-Studie der Hochschule Stralsund, die 30 Forschungsarbeiten zum Thema auswertete. Sie attestiert den Kliniken deutliche Defizite – von der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben über die Ressourcenzuteilung bis zur Standardisierung und Evaluation der Prozesse. Die gesamte Organisation der Nachsorge sei zehn Jahre nach Inkrafttreten der Regelung „verbesserungswürdig“, so die Bilanz der Autorinnen und Autoren.

 

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Hintergrund
Foto: Prof. Dr. rer. pol. Ivonne Honekamp

BESTANDSAUFNAHME UND AUSBLICK

"Wir brauchen mehr Verbindlichkeit"

Prof. Dr. rer. pol. Ivonne Honekamp

Professorin im Bereich Management im Gesundheitswesen an der Hochschule Stralsund

Blickpunkt Klinik: Wie stellt sich das Entlassmanagement fast zehn Jahre nach seiner Einführung dar? 

Ivonne Honekamp: Das Gesamtbild ist differenziert. Das Entlassmanagement ist grundsätzlich vorhanden, eine flächendeckend funktionierende sektorenübergreifende Anschlussversorgung gibt es aber weiterhin nicht. Die Studien zeigen Defizite wie uneinheitliche Standards, unklare Zuständigkeiten, Ressourcenmangel und Kommunikationsprobleme. Das zeigt sich auch in unserer Befragung in Mecklenburg-Vorpommern. Informationen an Nachversorger werden überwiegend telefonisch, schriftlich oder per Fax weitergegeben. Teilweise sind Entlassinformationen schlicht nicht vollständig oder nicht verständlich genug. Mehr als ein Drittel der Befragten gab an, dass ihr Krankenhaus noch keine digitalen Tools nutzt.

In welchen Bereichen erscheint die Anschlussversorgung besonders problematisch? 

Problematisch wird es, wenn mehrere Leistungen kurzfristig organisiert werden müssen und Angebote fehlen. Fehlende Pflegeplätze und Anschlussangebote stellen die Kliniken vor Herausforderungen, ebenso wie lückenhafte Pflegedokumentationen. Außerhalb der Klinik fehlen mitunter Medikationspläne oder Angaben zur Weiterbehandlung. Besonders betroffen sind davon ältere, alleinlebende, multimorbide oder pflegebedürftige Menschen. In ländlichen Regionen fehlen für komplexe Konstellationen häufig die Angebote, etwa Kurzzeitpflege, Reha oder Therapien. Auch Entlassungen vor Wochenenden und Feiertagen sind kritisch, weil Rücksprachen schwierig werden, wenn Ansprechpartner nicht erreichbar sind.

Hatte die Digitalisierung Erfolge im Sinne der Patienten?

Punktuell ja. Die Evidenz ist jedoch gemischter, als digitale Modellprojekte vermuten lassen. In der USER-Studie, die den nachstationären Versorgungsbedarf frühzeitig abgeschätzt und den Informationsaustausch digital unterstützt hat, sank die Wiederaufnahmerate um 13,5 Prozent – der Zielwert von 20 Prozent wurde aber nicht erreicht. Auch andere Projekte wie TIGER und VESPEERA zeigten bei Rehospitalisierungen keine deutlichen Verbesserungen. Anders die Ergebnisse des PASTA-Projektes: Verständliche Patientenbriefe verbesserten die Gesundheitskompetenz signifikant. Das ist aber nur ein kleiner Aspekt im Entlassmanagement. Digitale Plattformen können Nachversorgung strukturieren, Telemedizin kann Distanzen überbrücken und datenbasierte Systeme Unterstützungsbedarf frühzeitig erkennen. Digitalisierung ersetzt aber weder Versorgungskapazitäten noch klare Zuständigkeiten und verlässliche Kooperationen.

Wo sehen Sie Lösungsansätze für ein besseres Entlassmanagement?

Es gibt nicht die eine Maßnahme, die alle Probleme löst. Das zeigen die Ergebnisse unseres Projekts Nahversorgt, mit dem wir an der Hochschule Stralsund in Kooperation mit der Hochschule Neubrandenburg praxisnahe Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Nachsorge und sektorenübergreifenden Versorgung entwickelt haben. Wir konnten schließlich fünf Handlungsfelder identifizieren: Das Entlassmanagement sollte möglichst früh beginnen und der Unterstützungsbedarf schon bei der Aufnahme erfasst werden. Zweitens braucht es standardisierte Prozesse, die verbindlich implementiert werden müssen, klare Zuständigkeiten und Kommunikationswege. Drittens müssen komplexe Fälle durch Case Manager oder Lotsen koordiniert werden. Viertens benötigen wir interoperable digitale Lösungen, damit die Akteure besser miteinander kommunizieren. Schließlich muss auch die regionale Versorgung verbessert werden. 

Welche Konsequenzen sollte die Politik daraus ziehen?

Die Politik sollte das Entlassmanagement als sektorenübergreifende Versorgungsaufgabe verstehen. Vorhandene Standards müssen verbindlich umgesetzt, Verantwortlichkeiten geklärt und die interprofessionelle Zusammenarbeit gestärkt werden. Es gilt, regionale Versorgungskapazitäten zu sichern. Gleichzeitig sollte Digitalisierung auf Interoperabilität und tatsächliche Nutzung ausgerichtet werden, damit die Beteiligten Informationen verlässlich austauschen können. Zudem brauchen wir konsequentere Evaluation und eine auf Implementierung und Verstetigung ausgerichtete Förderpolitik.

 

Markt und Meinung

PRESSEECHO

Trendwende bei St. Paulus

Die St.-Paulus-Gesellschaft schreibt wieder schwarze Zahlen. Wie das Unternehmen mitteilte, sprang das EBITDA, das operative Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen, im Jahr 2025 auf plus 50,8 Millionen Euro – eine Verbesserung um fast 57 Millionen gegenüber 2024. Der Umsatz wuchs um rund 45 Millionen auf 1,019 Milliarden Euro. Die Personalkosten stiegen zwar auf 582,8 Millionen Euro, ihr Anteil am Umsatz sank aber von 58,2 auf 57,2 Prozent. Die Träger-GmbH betreibt in Nordrhein-Westfalen neun Krankenhäuser an zehn Standorten in Dortmund, Lünen, Schwerte, Werne und Castrop-Rauxel, dazu vier Senioren- und eine Jugendhilfeeinrichtung. Für 2026 erwartet die Gruppe einen Überschuss von rund 10 Millionen Euro.

Castrop-Rauxeler Zeitung, 30. September 2026

178 Millionen Euro für die Mühlkreiskliniken

Die Mühlenkreiskliniken erhalten vom Land Nordrhein-Westfalen (NRW) 178 Millionen Euro für ihr medizinisches Gesamtkonzept mit dem Bau zwei Krankenhäuser. Die Mittel für den Neubau in Espelkamp und den Krankenhausanbau an die Auguste-Viktoria-Klinik in Bad Oeynhausen stammen aus dem Investitionsprogramm Krankenhaus-Einzelförderung der Landesregierung, das bauliche Maßnahmen zur Umsetzung des neuen Krankenhausplans fördert. Insgesamt hat NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann Fördermittel in Höhe von 293 Millionen Euro übergeben. Neben den Mühlenkreiskliniken erhielten mit dem Philippusstift Essen, dem St. Marien-Hospital Gelsenkirchen-Buer und dem Klinikum Lippstadt drei weitere Krankenhäuser Förderbescheide in Höhe von insgesamt 115 Millionen Euro, die aus dem Krankenhausstrukturfonds stammen.

Neue Westfälische - Bad Oeynhausener Kurier, 23. September 2026

AK Altona wird neu gebaut

Nach dem Mega-Projekt der geplanten weitgehenden Zusammenlegung von Universitätsklinikum Eppendorf (UKE) und BG Klinikum Hamburg wird in Altona ein weiterer spektakulärer Krankenhausneubau entstehen. Klinikbetreiber Asklepios und der Senat, der qua Gesetz für Bauten und Investitionen im Krankenhausbereich verantwortlich ist, haben in zähen Verhandlungen das AK Altona in Othmarschen völlig neu konzipiert. Es soll bis 2034/2035 unmittelbar in der Nähe des Altbaus entstehen. Die Kosten dürften sich nach Branchenangaben auf rund eine Milliarde Euro summieren. Das AK Altona behandelt jährlich 90.000 Patientinnen und Patienten, 30.000 davon stationär. Für Asklepios ist es das größte Investitionsprojekt der Unternehmensgeschichte.

Hamburger Abendblatt, 9. September 2026

KRANKENHAUSFINANZIERUNG

Bundesländer zahlen zu wenig

Auch 2026 kommen die Bundesländer ihren Aufgaben bei der Finanzierung der Investitionskosten von Krankenhäusern nicht nach. So fehlen den Kliniken in diesem Jahr rund vier Milliarden Euro für Investitionen, um ihren Bestand erhalten zu können. Das zeigt der aktuelle Katalog der Investitionsbewertungsrelationen, mit dem der Investitionsbedarf der Krankenhäuser bemessen wird. Das Instrument zeigt wie schon in den vergangenen Jahren, dass die Bundesländer jährlich nur etwas halb so viel zahlen, wie sie müssten. Denn für die Finanzierung von Investitionskosten im Kliniksektor sind nach dem dualen System der Krankenhausfinanzierung die Bundesländer zuständig – nur die Betriebskosten sind von den Krankenkassen zu decken. Die Träger müssen ihre Investitionen deshalb zumindest teilweise aus den Betriebsmitteln der Krankenversicherung finanzieren. Die Folgen: Milliardendefizite und Rückstau bei Instandhaltung und Modernisierung.

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VERGÜTUNG STEHT FEST

Warnow-Klinik wird süV

NACHTRAG ZUM SPARGESETZ

Ambulante Vergütung ohne Hybrid-DRGs

Versorgung und Service

KOMMENTAR

„Entlassmanagement wird immer wichtiger“

Armin Grau

Professor für Neurologie und Mitglied des Deutschen Bundestages (Bündnis90/Die Grünen)

Dass beim Entlassmanagement trotz gesetzlicher Verpflichtung noch große Lücken bestehen, belegt nicht nur eine aktuelle Metastudie, es entspricht auch meiner eigenen ärztlichen Erfahrung. Rund jede fünfte Person, die vollstationär behandelt wurde, bedarf nach Angaben des Deutschen Krankenhausinstituts eines umfassenden Entlassmanagements. Das sind vier Millionen Menschen im Jahr. Die meist multimorbiden Patientinnen und Patienten müssen früh identifiziert und ein individuelles Entlassmanagement vorbereitet werden, das auch das soziale Umfeld und die Wohn- und Pflegesituation berücksichtigt. In einer alternden Gesellschaft gewinnt diese Aufgabe zunehmend an Bedeutung.

Die Defizite bei Entlassung und Nachsorge sind ein Symptom der starken Sektorentrennung in unserem Gesundheitswesen und die Folge der schwierigen finanziellen Situation der meisten Kliniken, die zu Personaleinsparungen zwingt und durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz jetzt noch drastisch verschärft wird. Die Lösungen sind in einer engen intersektoralen Vernetzung, am besten in Projekten zu Gesundheitsregionen und in einer bedarfsgerechten Krankenhausfinanzierung ohne Fehlanreize zu finden.

Um das Entlassmanagement zu verbessern, sollten Kliniken aber auch in der zur Zeit schwierigen Situation Maßnahmen ergreifen. Dazu gehört es unter anderem, den Entlassprozess multiprofessionell und standardisiert zu organisieren und entsprechende Unterstützungsbedarfe frühzeitig und strukturiert zu erfassen. Ein etabliertes Fallmanagement kann hier sehr hilfreich sein. Leicht verständliche Entlassbriefe für Patientinnen und Patienten und frühe Absprachen mit der Hausarztpraxis vor Entlassung sind ebenfalls nützliche Instrumente. All' das erfordert jedoch ausreichendes Personal und eine angemessene Gegenfinanzierung.

SICHERSTELLUNG DURCH KOMMUNEN

Frankfurt durfte Verluste ausgleichen

BUNDESSOZIALGERICHT

Mindestmenge für Frühchen-Versorgung bleibt

ENTLASSMANAGEMENT-PROJEKTE

Unterstützung durch Pflege und digitale Tools

Veranstaltungen

Deutschlands führender Kongress für Pflegeberufe in Akut- und Langzeitpflege

Treffpunkt für Entscheidungsträger aus Krankenhäusern, Politik, Selbstverwaltung, Krankenkassen und Wissenschaft

Wichtige Plattform Vertreterinnen und Vertreter aus dem klinischen Alltag, Verbänden, Politik und Klinikmanagement

Personalien

Porträt Thorsten Rantzsch
Thorsten Rantzsch

Vorstandsvorsitzender des Verbands der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands

Rantzsch leitet weiterhin den VPU

Torsten Rantzsch bleibt Vorstandsvorsitzender des Verbands der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands (VPU). Der Pflegedirektor des Universitätsklinikums Düsseldorf steht bereits seit 2014 an der Spitze des VPU. Vor seiner Tätigkeit am Uniklikum Düsseldorf war der Diplom-Kaufmann und MBA-Absolvent unter anderem als Pflegedirektor am Universitätsklinikum Gießen und Marburg sowie in verschiedenen pflegerischen Führungsfunktionen am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf tätig. Darüber hinaus engagiert er sich im Deutschen Pflegerat und auf europäischer Ebene.

Porträt Jean Franke
Jean Franke

Regionalgeschäftsführerin der Sana Region Nord

Sana Nord ordnet sich neu

Jean Franke hat zum 1. Oktober 2026 die Regionalgeschäftsführung der Sana Region Nord übernommen. Damit verantwortet sie die Sana Einrichtungen in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Die Gesundheitsökonomin, bisher Cluster-Geschäftsführerin für Berlin-Brandenburg Nord, hatte bisher die Sana Park-Klinik Weißensee geleitet. Die Standorte in der Region sollen Sana zufolge noch stärker zusammenarbeiten. Ziel sei es, medizinische Kompetenzen zu bündeln, die sektorenübergreifende Versorgung weiterzuentwickeln und die Einrichtungen auf die Veränderungen im Gesundheitswesen auszurichten.

Porträt Wolfgang Schütte
Prof. Dr. med. Wolfgang Schütte

Vorsitzender der Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt

Kontinuität bei der KGSAN

Wolfgang Schütte bleibt Vorsitzender der Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt (KGSAN). Die Mitgliederversammlung hat den habilitierten Mediziner, der bereits seit 2014 an der Spitze der KGSAN steht, am 15. September 2026 wiedergewählt. Als Vorsitzender der Landesgesellschaft gehört er auch dem Präsidium der Deutschen Krankenhausgesellschaft an. Schütte ist seit 2008 ärztlicher Direktor des Martha-Martha in Halle-Dölau, einem Standort des Christlichen Klinikums Halle (Saale). Im Zentrum seiner Tätigkeit steht die Erforschung des Bronchialkarzinoms.

Zahlen – Daten – Fakten

VERORDNUNGEN IM ENTLASSMANAGEMENT

Kliniken müssen noch aktiver werden

Zehn Jahre nach der Verabschiedung des GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) verbreitet sich das Entlassmanagement nur langsam im stationären Versorgungsalltag. Deutlich wird dies am Beispiel der Verordnungen: Kliniken stellen im Rahmen des Entlassmanagements heute deutlich mehr Verordnungen aus als vor der Pandemie, das zeigen Auswertungen des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Kamen die elf AOKs im Jahr 2019 zusammen auf 675.716 Verschreibungen von Therapien oder sonstigen Maßnahmen, die auf einen Klinikaufenthalt unmittelbar folgen sollten, so zählten sie 2025 knapp 2,3 Millionen – ein Anstieg um fast 238 Prozent. Im gleichen Zeitraum erhöhte sich die Gesamtzahl der Verordnungen nur geringfügig, von AOK-weit rund 274 Millionen auf zirka 276 Millionen, ein Plus von 0,72 Prozent. Die Zahl der AOK-Versicherten, die aus Krankenhäusern entlassen wurden, ging unterdessen sogar von rund sieben auf sechs Millionen zurück. Das Entlassmanagement gewinnt also an Bedeutung. Doch auch im Jahr 2025 wurden pro Entlassung aus dem Krankenhaus durchschnittlich nur 0,38 Verordnungen ausgestellt. Tatsächlich braucht  laut Deutschem Krankenhausinstitut jeder fünfte vollstationäre Klinikpatient laut eine umfassendeAnschlussversorgung; Mehrfachverordnungen sind in solchen Fällen die Regel. Geht man von durchschnittlich drei Verordnungen für 1,2 Millionen Patientinnen und Patienten aus, so müssten allein unter den Versicherten der AOK zirka 3,6 Millionen Verordnungen jährlich im Rahmen des Entlassmanagements ausgestellt werden. 

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