SÜV-Vergütung: Werden sich die neuen Versorger etablieren?
Die Vergütung für sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen (süV) steht fest. Was Branchenkenner und Akteure im Gesundheitswesen nun für die neue Versorgungsform erwarten.
Kliniken der sektorenübergreifenden Versorgung erhalten künftig eine jährliche Pauschale pro Bett und eine Tagespauschale für stationäre Behandlungen. Darauf haben sich die Spitzenverbände der Kliniken und der Krankenkassen geeinigt. Das Leistungsspektrum der künftigen Standorte steht schon seit April des Jahres fest. So könne mit der Vergütungsvereinbarung ein wichtiger Bestandteil der aktuellen Krankenhausreform umgesetzt werden, sagt ein Sprecher des GKV-Spitzenverbandes: „Die Häuser haben jetzt Planungssicherheit und können sich zukunftssicher aufstellen.“ Branchenkenner glauben, dass sie das auch tun werden. Doch es gibt auch offene Fragen.
Reicht das Geld?
Schon vor der Verabschiedung der Krankenhausreform 2024 gab es in mehreren Bundesländern vergleichbare Einrichtungen – „Regiokliniken" oder „Regionale Gesundheitszentren“ – mit unterschiedlichem Leistungsspektrum unter verschiedenen Namen. Gemeinsam ist ihnen, dass sie typischerweise Verluste erwirtschaften. Ab 2027 aber könnten süV nach Berechnungen des GKV-Spitzenverbandes jährliche Erlöse von bis zu 10,9 Millionen Euro erzielen, sofern sie die maximale Bettenzahl vorhalten und hinreichend ausgelastet sind. „Die Vergütung ist üppiger ausgefallen, als ich erwartet hätte“, sagt Andreas Schmid, Professor für Gesundheitsökonomie- und management und Senior Manager bei der Unternehmensberatung Oberender in Bayreuth.
Auch Klinikträger Sana, der das weit über die Landesgrenzen hinaus bekannte „ambulant-stationäre Zentrum" in Templin betreibt, schaut optimistisch auf den Kompromiss. „Die Vereinbarung bietet eine solide Finanzierunggrundlage dafür, Häuser binnen drei Jahren umzubauen und die definierten Grundleistungen anzubieten“, sagt Sana-CEO Thomas Lemke. „Unter den üblichen Rahmenbedingungen sollte sich auch ein ausgeglichenes Ergebnis erzielen lassen.“ Das Land Baden-Württemberg, in dessen Krankenhausplanung süV künftig eine feste Größe sein sollen, bleibt in dem Punkt skeptischer: „Ob die Vereinbarungen der Herausforderungen der Häuser gerecht werden, wird sich erst im Betrieb zeigen“, so Markus Jox, Pressesprecher des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg. Deshalb sei es gut, die dass die Selbstverwaltungspartner vereinbart haben, die Regelung nach Ablauf von drei Jahren zu prüfen.
Was den neuen Ansatz auszeichnet
Mit der Vereinbarung von Struktur- und Tagespauschalen weichen die Verhandlungspartner leicht von ihrem gesetzlichen Auftrag ab, der Tagespauschalen vorschreibt: Es sei sinnvoll, den größten Teil der Vergütung über die Strukturpauschale abzubilden und den variablen Anteil gering zu halten, meint Gesundheitsökonom Schmid: „So kann das Konzept auch mit relativ geringen Fallzahlen funktionieren.“ SüV-Standorte erhalten ab 2027 eine Strukturpauschale von 182.734 Euro pro Jahr und Bett, dabei bleibt die Zahl der Planbetten auf 50 begrenzt. Die Pauschale deckt alle personellen und sonstigen leistungsunabhängigen Kosten ab. Für jeden vollstationären Fall können die Häuser außerdem 95 Euro je Belegungstag abrechnen. „Das Verfahren ist unbürokratisch und bietet Planbarkeit“, so Sana-CEO Thomas Lemke. Daraus entstehe Verlässlichkeit für beide Seiten: „Die Vereinbarung sieht ein Budget mit klaren Grenzen vor, eröffnet den Trägern aber gleichzeitig die nötigen Handlungsspielräume.“
Neue Impulse für den Kliniksektor
So könnte es nun tatsächlich zu Veränderungen in der Kliniklandschaft kommen. Die Vereinbarung setze klare Anreize für den Umbau von Kliniken alter Prägung, sagt Thomas Lemke. Derzeit prüfe das Unternehmen, ob und wo sich die Versorgung auf der neuen Vergütungsbasis verbessern lasse. „Insgesamt erwarte ich, dass eine angemessene Zahl von Kliniken diesen Weg einschlagen wird“, so der Sana-CEO. Bedarf sieht er vor allem dort, wo die wohnortnahe Versorgung unter Druck steht, etwa in ländlich geprägten Regionen mit ausgedünnter Praxislandschaft oder lediglich kleinen Kliniken.
Doch es gibt es noch andere Aspekte. „Gründlich geprüft werden dürften auch Standorte, die primär aus politischen Gründen und weniger wegen ihrer Versorgungsrelevanz am Leben gehalten werden“, vermutet Andreas Schmid. Hinzu kämen jene, die heute schon – und teils mit erheblichen Defiziten – eine süV betrieben. Auch kleinen Standorten, bei denen der Träger schon über Schließung nachdenke, könnte die süV-Vereinbarung Schmid zufolge eine neue Perspektive bieten. Selbst im städtischen Umfeld, wo es nicht gewollt ist, können kleine Kliniken theoretisch in süV umgewidmet werden – die Entscheidung darüber liegt bei den Bundesländern. Klar geregelt sei dagegen, dass die Vereinbarung nur Umwandlungen bestehender Standorte vorsehe, sagt Ministeriumssprecher Markus Jox: „Damit sind neue SÜV auf der grünen Wiese im ländlichen Raum ausgeschlossen.“
Personalprobleme könnten süV ausbremsen
Auch wenn sich die wohnortnahe Basisversorgung nun theoretisch gut realisieren lässt, ist der Erfolg nicht garantiert. In der Praxis könnten zum Beispiel personelle Probleme die neuen Einrichtungen ausbremsen. „Es wird eine Herausforderung sein, ärztliches und pflegerisches Fachpersonal für diese neue Versorgungsform zu gewinnen und zu begeistern“, glaubt Lemke. Auch dass bundesweit gleichermaßen effiziente Standorte der neuen, schlanken Versorgungsform entstehen, scheint ungewiss: Innerhalb der Rahmenbedingungen hätten die Akteure vor Ort noch erheblichen Gestaltungsspielraum, glaubt Gesundheitsökonom Schmid. „Spannend wird es, wenn die jetzige Vereinbarung ausläuft und neu verhandelt werden muss. Dann kann sich noch vieles ändern.“
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