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Grundlagen und Verordnung von Häuslicher Krankenpflege (HKP)

Häusliche Krankenpflege umfasst die Leistungen der Behandlungspflege, der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung.

Änderungen der HKP-Richtlinie

Mehr Kompetenz für Pflegefachkräfte in der HKP

HKP unterstützt ärztliche Behandlung

Häusliche Krankenpflege (HKP) unterstützt die ärztliche Behandlung und wird im Zusammenhang damit erbracht. Jede Maßnahme der HKP setzt eine vertragsärztliche Verordnung voraus. Diese erfolgt mit dem dafür vereinbarten Vordruck (Verordnung häuslicher Krankenpflege).

Ein Anspruch besteht allerdings nur, wenn eine im Haushalt lebende Person den Kranken nicht in erforderlichem Umfang pflegen kann (§ 37 (3) SGB V).

Rechtliche Grundlagen

Weiterführende Informationen

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Verordnung Häusliche Krankenpflege

Weitere Leistungen Häuslicher Krankenpflege

Weiterführende Informationen

Wirtschaftliche Verordnung von Blutzuckerteststreifen

Um die wirtschaftliche Versorgung mit Blutzuckerteststreifen sicherzustellen, hat die AOK in einigen Regionen Rabattverträge abgeschlossen.

Informationen der AOK Niedersachsen
Messung des Blutzuckerspiegels mit Blutzuckermessgerät (Symbolbild)
iStock.com/Noppawan Laisuan

Wirtschaftliche Verordnung von Verbandmitteln

Für viele Regionen hat die AOK übersichtliche Preisinformationen zu Verbandmitteln erstellt. 

Informationen der AOK Niedersachsen
Arzt hält bandagiertes Handgelenk

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