Entlassmanagement in der stationären Rehabilitation
Ärzte in Rehabilitationseinrichtungen haben im Rahmen des Entlassmanagements das Recht ambulante Leistungen zu verordnen, um die Anschlussversorgung des Patienten zu garantieren. Für die Notwendigkeit der Maßnahmen ist der individuelle Bedarf des Patienten entscheidend.