Fachportal für Leistungserbringer

Verordnungen und Anträge im Rahmen des Entlassmana

Verordnungen und Anträge im Entlassmanagement Rehabilitation

Leistungen im Rahmen des Entlassmanagements werden vom behandelnden Arzt der Rehabilitationseinrichtung verordnet. Einige Leistungen müssen bei der Kranken- oder Pflegekasse beantragt und von ihr genehmigt werden. Für alle Leistungen im Rahmen des Entlassmanagements Rehabilitation wie die Verordnung von Arzneimitteln, häuslicher Krankenpflege, Soziotherapie, Heilmitteln und Hilfsmitteln und zum Ausstellen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gelten die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).

iStock/Wavebreakmedia
Kontakt zu Ihrer AOK

Ansprechpartner finden

Finden Sie schnell und einfach Ihren Ansprechpartner passend zum Thema.

Zur Ansprechpartnersuche

Kontakt aufnehmen

Sie haben Fragen und Hinweise? Die Experten und Expertinnen der AOK helfen Ihnen gerne weiter.

Zu den Kontaktangeboten