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Regelungen für tarifgebundene und nicht tarifgebundene Pflegeeinrichtungen

Tarifliche Entlohnung von Pflegepersonal

Für tarif- beziehungsweise an kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebundene und für nicht tarif- bzw. an kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebundene Pflegeeinrichtungen ergeben sich durch die Neuregelungen unterschiedliche Maßstäbe und Änderungen im Zulassungsverfahren, bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung der Höhe der Entlohnung des Pflege- und Betreuungspersonals in Pflegeeinrichtungen und bei den Fristen für die gesetzlichen Mitteilungspflichten.

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