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ASV: Teilnahmebedingungen

In der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) arbeiten Ärzte verschiedener Fachrichtungen in Teams zusammen. Um an der ASV teilnehmen zu können, muss ein ASV-Team die Anforderungen der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die ambulante spezialfachärztliche Versorgung erfüllen.

Fünf Schritte zur ASV-Teilnahme

Die Teilnahmebedingungen sind: 

  1. ASV-Team bilden: Das interdisziplinäre Team besteht aus einer Teamleitung, einem Kernteam und Ärzten, die hinzugezogen werden können. 
  2. Teilnahme beim erweiterten Landesausschuss (eLa) anzeigen: Die Anzeige zur Teilnahme reicht üblicherweise der ASV-Teamleiter beim zuständigen erweiterten Landesausschuss (eLA) ein. Der eLA ist mit Vertretern der Ärzteschaft, der Krankenkassen und der Krankenhäuser besetzt. Er prüft, ob die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind. Es existieren derzeit 17 regionale erweiterte Landesausschüsse. Den zuständigen eLA finden Sie, wenn Sie weiter unten auf dieser Seite Ihre Region auswählen. Eine Übersicht über die regionalen eLA bietet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) auf ihrer Website.
  3. Neunstellige Teamnummer erhalten: Hat das Team seine ASV-Berechtigung erhalten, benachrichtigt der Teamleiter die ASV-Servicestelle. Sind alle Daten vollständig, erhält das Team eine neunstellige ASV-Teamnummer. Mit dieser Nummer können die Ärzte im Rahmen der ASV abrechnen, verordnen und überweisen. 
  4. Abrechnungsvertrag schließen: Die beteiligten Leistungserbringer entscheiden nun, ob sie die ASV-Leistungen über die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung (KV) oder direkt mit den Krankenkassen abrechnen möchten. Leistungserbringer, die auf das Angebot der KV zurückgreifen, schließen mit ihr eine schriftliche Vereinbarung und erhalten ein Institutionskennzeichen (IK) für die Abrechnung.
  5. Starten und Patienten informieren: Nun können Patienten mit einer ASV-Indikation behandelt werden. Wichtig: Veränderungen bei der Zusammensetzung des Teams, Vertretungsregelungen oder die Beendigung der Teilnahme müssen dem erweiterten Landesausschuss und der ASV-Servicestelle unverzüglich mitgeteilt werden.

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