Rechtliche Grundlage der ASV
Spezialisierte Ärztinnen und Ärzte arbeiten in der ASV in einem interdisziplinären Team zusammen. Sie übernehmen gemeinsam und koordiniert die Diagnostik und Behandlung.
Eine ASV wird als sektorenübergreifende Kooperation von
- niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzten,
- Ärztinnen und Ärzten in Krankenhäusern sowie
- Fachärztinnen und Fachärzten in medizinischen Versorgungszentren
angeboten.
Rechtliche Grundlage der ASV ist § 116b SGB V. Dort ist geregelt, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G‑BA) in einer Richtlinie festlegt, für welche Erkrankungen und Leistungen die ambulante spezialfachärztliche Versorgung angeboten wird.
Diese allgemeinen Voraussetzungen hat der G‑BA in der ASV‑Richtlinie in erkrankungsspezifischen Anlagen konkretisiert.
Zusammenarbeit in Teams
Die an der ASV beteiligten Ärztinnen und Ärzte arbeiten in Teams zusammen. Diese Teams bestehen aus der Teamleitung, dem Kernteam sowie Fachärztinnen und Fachärzten, die bei Bedarf hinzugezogen werden.
Um die Berechtigung für die ambulante spezialfachärztliche Versorgung zu erhalten, müssen alle an einem ASV-Team beteiligten Ärztinnen und Ärzte die für die jeweilige Erkrankung bestimmten Voraussetzungen erfüllen. Die Zusammensetzung der ASV‑Teams ist in den jeweiligen Anlagen der ASV‑Richtlinie für jede Erkrankung konkret festgelegt.
Indikationen
Die Aufnahme einer Erkrankung in diese Übersicht bedeutet nicht automatisch, dass alle Patientinnen und Patienten mit dieser Diagnose im Rahmen der ASV behandelt werden können. Maßgeblich sind die Voraussetzungen der jeweiligen Anlage zur ASV-Richtlinie.
Im Folgenden finden Sie die bisher vom G-BA konkretisierten ASV-Indikationen in alphabetischer Reihenfolge:
| Indikation | Kurzbeschreibung | Wo finde ich Details? |
|---|---|---|
| Angeborene Skelettsystemfehlbildungen | Fehlbildungen des Bewegungsapparats | Appendix Anlage 2 p) angeborene Skelettsystemfehlbildungen |
| Behandlung nach allogener Stammzelltransplantation | Nachsorge bei schweren Blut- und Knochenmarkserkrankungen | Anlage 2 Buchstabe n Versorgung von Patienten vor oder nach Organtransplantation und von lebenden Spendern |
| Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen | Chronische Magen-Darm-Erkrankungen | Anlage 1.1 – Buchstabe c: Chronisch entzündliche Darmerkrankungen |
Gastrointestinale Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle
| Onkologische Erkrankungen (Verdauungstrakt) | Anlage 1 a) onkologische Erkrankungen - Tumorgruppe 1: gastrointestinale Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle |
| Gynäkologische Tumoren | Onkologische Erkrankungen (Frauenheilkunde) | Anlage 1.1 a) onkologische Erkrankungen – Tumorgruppe 2: gynäkologische Tumoren |
| Hämophilie | Genetische Blutgerinnungsstörung | Ergänzung der Anlage 2 Buchstabe c – Hämophilie |
| Hauttumoren | Onkologische Erkrankungen (Dermatologie) | Appendix Anlage 1.1 a) Tumorgruppe 4: Hauttumoren |
| Knochen- und Weichteiltumoren | Onkologische Erkrankungen (Stützapparat) | Anlage 1.1 – Buchstabe a onkologische Erkrankungen Tumorgruppe 8: Knochen- und Weichteiltumoren |
| Kopf- oder Halstumoren | Onkologische Erkrankungen (Hals-Nasen-Ohren / MKG) | Anlage 1.1 Buchstabe a – onkologische Erkrankungen Tumorgruppe 6: Kopf- oder Halstumoren |
| Kurzdarmsyndrom | Chronisches Darmversagen | Appendix Anlage 2 m) Kurzdarmsyndrom |
| Lungen- und Thoraxtumoren | Onkologische Erkrankungen (Atmungsorgane) | Anlage 1.1 Buchstabe a – Tumorgruppe 5: Tumoren der Lunge und des Thorax |
| Marfan-Syndrom | Genetische Bindegewebserkrankung | Anlage 2 – Buchstabe k Marfan-Syndrom |
| Morbus Wilson | Seltene Stoffwechselerkrankung | Anlage 2 Buchstabe h – Morbus Wilson |
| Mukoviszidose | Angeborene Stoffwechselerkrankung | Anlage 2 – Ergänzung Buchstabe b (Mukoviszidose) |
| Multiple Sklerose | Chronisch-entzündliche neurologische Erkrankung | Anlage 1.2 – Buchstabe a Multiple Sklerose |
| Neuromuskuläre Erkrankungen | Neurologische Erkrankungen | Anlage 2 Buchstabe d – Neuromuskuläre Erkrankungen |
| Pulmonale Hypertonie | Herz-Lungen-Erkrankung | Anlage 2 – Buchstabe l pulmonale Hypertonie |
| Rheumatologische Erkrankungen Erwachsene | Entzündlich-rheumatische Erkrankungen | Anlage 1.1 – Ergänzung Buchstabe b (rheumatologische Erkrankungen) |
| Rheumatologische Erkrankungen Kinder/Jugendliche | Entzündlich-rheumatische Erkrankungen (Pädiatrie) | Anlage 1.1 – Ergänzung Buchstabe b (rheumatologische Erkrankungen) |
| Sarkoidose | Entzündliche Multisystemerkrankung | Anlage 1.1 – Ergänzung Buchstabe b (rheumatologische Erkrankungen) |
| Seltene Lebererkrankungen | Seltene chronische Leber- und Gallengangserkrankungen | Anlage 2 Buchstabe o – ausgewählte seltene Lebererkrankungen |
| Tuberkulose und atypische Mykobakteriose | Infektionskrankheiten | Anlage 2 a) Tuberkulose und atypische Mykobakteriose |
| Tumoren des Auges | Onkologische Erkrankungen (Ophthalmologie) | Anlage 1.1 – Buchstabe a onkologische Erkrankungen Tumorgruppe 9: Tumoren des Auges |
| Tumoren des Gehirns und der peripheren Nerven | Onkologische Erkrankungen (Nervensystem) | Anlage 1.1 – Buchstabe a onkologische Erkrankungen Tumorgruppe 7: Tumoren des Gehirns und der peripheren Nerven |
| Tumoren des lymphatischen, blutbildenden Gewebes und schwere Erkrankungen der Blutbildung | Onkologische und schwere Erkrankungen der Blutbildung | Anlage 1.1 – Buchstabe a onkologische Erkrankungen Tumorgruppe 10: Tumoren des lymphatischen, blutbildenden Gewebes und schwere Erkrankungen der Blutbildung |
| Urologische Tumoren | Onkologische Erkrankungen (Harn- und Geschlechtsorgane) | Anlage 1.1a onkologische Erkrankungen – Tumorgruppe 3: urologische Tumoren |
| Zerebrale Anfallsleiden (Epilepsie) | Neurologische Funktionsstörungen | Anlage 1.2 Buchstabe b zerebrale Anfallsleiden (Epilepsie) |
Quellen und weiterführende Informationen
Neben dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) haben auch der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) umfassende Informationangebote zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung zusammengestellt.
- Gemeinsamer BundesausschussAmbulante spezialfachärztliche Versorgung
- GKV-SpitzenverbandAmbulante spezialfachärztliche Versorgung
- Kassenärztliche BundesvereinigungAmbulante spezialfachärztliche Versorgung