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ASV: Indikationen

Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) ist ein Angebot für Patienten mit komplexen, schwer therapierbaren Erkrankungen.

Rechtliche Grundlage der ASV

Spezialisierte Ärztinnen und Ärzte arbeiten in der ASV in einem interdisziplinären Team zusammen. Sie übernehmen gemeinsam und koordiniert die Diagnostik und Behandlung. 

Eine ASV wird als sektorenübergreifende Kooperation von 

  • niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzten,
  • Ärztinnen und Ärzten in Krankenhäusern sowie
  • Fachärztinnen und Fachärzten in medizinischen Versorgungszentren 

angeboten.

Rechtliche Grundlage der ASV ist § 116b SGB V. Dort ist geregelt, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G‑BA) in einer Richtlinie festlegt, für welche Erkrankungen und Leistungen die ambulante spezialfachärztliche Versorgung angeboten wird.

Diese allgemeinen Voraussetzungen hat der G‑BA in der ASV‑Richtlinie in erkrankungsspezifischen Anlagen konkretisiert.

Zusammenarbeit in Teams

Die an der ASV beteiligten Ärztinnen und Ärzte arbeiten in Teams zusammen. Diese Teams bestehen aus der Teamleitung, dem Kernteam sowie Fachärztinnen und Fachärzten, die bei Bedarf hinzugezogen werden. 

Um die Berechtigung für die ambulante spezialfachärztliche Versorgung zu erhalten, müssen alle an einem ASV-Team beteiligten Ärztinnen und Ärzte die für die jeweilige Erkrankung bestimmten Voraussetzungen erfüllen. Die Zusammensetzung der ASV‑Teams ist in den jeweiligen Anlagen der ASV‑Richtlinie für jede Erkrankung konkret festgelegt.

Quellen und weiterführende Informationen

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