Fachportal für Leistungserbringer
Wählen Sie Ihre AOK oder Region aus der Liste:
Warum wird diese Angabe benötigt?

Die AOK-Gemeinschaft gliedert sich in elf eigenständig agierende AOKs, welche regionale Angebote und Inhalte für Sie bereithalten.

Damit Sie zutreffende regionale Informationen erhalten, müssen Sie eine AOK/Region auswählen.

Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig! Ihre Regionalisierungsdaten werden ausschließlich lokal innerhalb Ihres Browsers als Cookie gespeichert, eine Speicherung oder Verarbeitung dieser Daten durch die AOK erfolgt zu keinem Zeitpunkt.

Leichte Sprache Gebärdensprache
Alle Berufsfelder
Kontakt zur AOK

Bitte wählen Sie Ihre AOK oder Region aus, um passende Informationen zu erhalten.

AOK/Region wählen
  • Ansprechpartner finden
  • Kontaktformular

Institutionskennzeichen

Das Institutionskennzeichen (IK) gemäß § 293 SGB V ist ein eindeutiges Merkmal zur Identifizierung des Leistungserbringers gegenüber Trägern der Sozialversicherung. Jeder Leistungserbringer benötigt zwingend für jede Betriebsstätte ein Institutionskennzeichen.

Arzt arbeitet am Schreibtisch mit Computer (Symbolbild)
iStock.com/NanoStockk

Merkblatt über die Vergabe von IK

Das „Merkblatt über die Vergabe von Institutionskennzeichen und die Verwendung der gespeicherten Daten“ gibt Antworten zu Fragen wie:

  • Wer kann ein Institutionskennzeichen beantragen?
  • Welche Daten werden gespeichert?
  • Wer ist die ARGE IK?

Anträge und Änderungen zu Institutionskennzeichen müssen an nachfolgende Adresse gesandt werden:

ARGE·IK
Alte Heerstr. 111
53757 Sankt Augustin

Tel.: 030 13001-1340
(Mo - Fr: 9:30 bis 11:30 Uhr, Mo - Do: 13.00 - 15.00 Uhr)

Fax:  030 13001-1350

E-Mail: info@arge-ik.de