Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die mit Ausnahme der gesetzlichen Zuzahlung aufzahlungsfreie Versorgung der Versicherten der AOK mit Kontaktlinsen durch zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassene Augenärzte.
Kontaktlinsenvertrag
Der AOK-Bundesverband hat mit der Vollmacht der beteiligten AOKs einen Vertrag über die Versorgung der Versicherten mit Kontaktlinsen durch Augenärzte abgeschlossen.Vertragspartner ist der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA).
Dokumente der AOK Niedersachsen
Vertragsbeitritt
Sofern Sie an einem Vertragsbeitritt interessiert sind, senden Sie bitte die vollständig ausgefüllte Beitrittserklärung und einen aktuellen Präqualifizierungsnachweis per E-Mail an hilfsmittelvertrag@nds.aok.de oder an folgende Anschrift:
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
GBV HIMI
30142 Hannover
Weiterführende Informationen zu Hilfsmittelverträgen
- VertragsgrundlagenPräqualifizierung
- GenehmigungsverfahrenElektronischer Kostenvoranschlag
- GKV-SpitzenverbandHilfsmittelverzeichnis
- GKV-SpitzenverbandFestbeträge