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Versorgung mit Kontaktlinsen durch Augenärzte

Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die mit Ausnahme der gesetzlichen Zuzahlung aufzahlungsfreie Versorgung der Versicherten der AOK mit Kontaktlinsen durch zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassene Augenärzte.

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Kontaktlinsenvertrag

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