Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Versorgung der Versicherten der AOK mit den in der Anlage 2 genannten Blindenhilfsmitteln und elektronisch vergrößernden Sehhilfen.
Versorgung der Versicherten mit Blindenhilfsmitteln und elektronisch vergrößernden Sehhilfen
Dieser Addon-Vertrag setzt eine Partnerschaft auf Grundlage des Hilfsmittelrahmenvertrages voraus.
Bitte übersenden Sie uns bei Beitrittsinteresse neben der Beitrittserklärung (Anlage 1) auch die ausgefüllte und unterschriebene Sicherungsübereigungserklärung (Anlage 4).
Weiterführende Informationen zu Hilfsmittelverträgen
- VertragsgrundlagenPräqualifizierung
- GenehmigungsverfahrenElektronischer Kostenvoranschlag
- GKV-SpitzenverbandHilfsmittelverzeichnis
- GKV-SpitzenverbandFestbeträge