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Versorgung mit Sehhilfen durch Augenoptiker

Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Versorgung von Versicherten der teilnehmenden AOKs mit den in der Bekanntmachung des GKV-Spitzenverbandes über Festbeträge für Sehhilfen vom 21. Juni 2021 genannten, sowie den weiteren, in den Preislisten dieses Vertrages aufgeführten Sehhilfen der Produktgruppe 25 des Hilfsmittelverzeichnisses. 

Die Verträge sind auf den Seiten der beteiligten AOK hinterlegt.

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