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Vertrag

Versorgung mit Sonden- und Trinknahrung und Verbandmitteln bei enteraler Ernährung

Übersicht über diesen Vertrag

Titel des Vertrages (vollständig):
Vertrag über die Versorgung mit Sonden- und Trinknahrung und Verbandmitteln bei enteraler Ernährung
Stand:
01.11.2017
Inkrafttreten:
01.11.2017
Vertragspartner:

Einzelvertrag

Eine schriftliche Beitrittserklärung zum Vertrag ist obligatorisch, um ab dem 1. November 2017 die in dem Vertrag umfassten Produktgruppen im Rahmen der Einzelverordnung beliefern und mit der AOK Baden-Württemberg abrechnen zu dürfen.

Zur Erklärung Ihres Beitritts empfehlen wir Ihnen die Verwendung der nachstehenden Vorlage.

Bitte senden Sie diese vollständig ausgefüllt an die im Beitrittsformular angegebene Adresse. Sie können die Beitrittserklärung auch als Scan per E-Mail übermitteln, verwenden Sie dafür das angegebene Funktionspostfach.

Der Vertrag über die Versorgung mit Sonden- und Trinknahrung sowie Verbandmitteln bei enteraler Ernährung ist gemäß § 127 Abs. 2a SGB V beitrittsfähig.

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