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Hörhilfenversorgung für hochgradig Schwerhörige (WHO 4)

Vertragsgegenstand

Gegenstand der Verträge ist die Versorgung von Versicherten mit an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit ab Vollendung des 18. Lebensjahres. Diese Verträge beziehen sich ausschließlich auf den Schwerhörigkeitsgrad der Gruppe 4 (Profound impairment including deafness) mit einem Hörverlust von mindestens 81 dB auf dem besseren Ohr (WHO 4). 

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Verbandsvertrag

Vertragsbeitritt

Sofern Sie an einem Vertragsbeitritt interessiert sind, senden Sie bitte die vollständig ausgefüllte Beitritts- und Anerkenntniserklärung und einen aktuellen Präqualifizierungsnachweis per E-Mail an hilfsmittelvertrag@nds.aok.de oder an die Anschrift:

AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
GBV HIMI
30142 Hannover

Genehmigungspflicht

Die Abrechnung von Hörhilfen mit der AOK Niedersachsen, für welche ein Festbetrag besteht, kann grundsätzlich ohne vorherige Genehmigung erfolgen. In folgenden Fällen besteht abweichend hiervon eine Genehmigungspflicht:

  • Versorgungen von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
  • Versorgungen vor Ablauf der 6-jährigen Nutzungsdauer („vorzeitige Neuversorgungen“)
  • Versorgungen von Versicherten mit an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit

Weiterführende Informationen zu Hilfsmittelverträgen

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