Vertragsgegenstand
Gegenstand der Verträge ist die Versorgung von Versicherten mit an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit ab Vollendung des 18. Lebensjahres. Diese Verträge beziehen sich ausschließlich auf den Schwerhörigkeitsgrad der Gruppe 4 (Profound impairment including deafness) mit einem Hörverlust von mindestens 81 dB auf dem besseren Ohr (WHO 4).
Verbandsvertrag
Der AOK-Bundesverband hat mit der Vollmacht der beteiligten AOKs einen Vertrag über die Versorgung der Versicherten mit an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit ab Vollendung des 18. Lebensjahres mit Hörsystemen geschlossen. Vertragspartner ist die Bundesinnung der Hörakustiker KdöR.
Einzelvertrag
Der AOK-Bundesverband hat mit der Vollmacht der beteiligten AOKs einen Vertrag über die Versorgung der Versicherten mit an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit ab Vollendung des 18. Lebensjahres mit Hörsystemen geschlossen. Vertragspartner sind einzelne Leistungserbringer.
- Vertrag über die Versorgung der Versicherten mit an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit ab Vollendung des 18. Lebensjahres mit Hörsystemen (AC/TK 14 00 270) Format: PDF | 7 MB
- Anlage 1 Vergütungsvereinbarung Format: PDF | 669 KB
- Anlage 2 Reparaturpreisliste Format: PDF | 1 MB
- Anlage 3 Mehrkostenerklärung Format: PDF | 395 KB
- Anlage 4 Beitritts- und Anerkenntniserklärung Format: PDF | 405 KB
Vertragsbeitritt
Sofern Sie an einem Vertragsbeitritt interessiert sind, senden Sie bitte die vollständig ausgefüllte Beitritts- und Anerkenntniserklärung und einen aktuellen Präqualifizierungsnachweis per E-Mail an hilfsmittelvertrag@nds.aok.de oder an die Anschrift:
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
GBV HIMI
30142 Hannover
Genehmigungspflicht
Die Abrechnung von Hörhilfen mit der AOK Niedersachsen, für welche ein Festbetrag besteht, kann grundsätzlich ohne vorherige Genehmigung erfolgen. In folgenden Fällen besteht abweichend hiervon eine Genehmigungspflicht:
- Versorgungen von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
- Versorgungen vor Ablauf der 6-jährigen Nutzungsdauer („vorzeitige Neuversorgungen“)
- Versorgungen von Versicherten mit an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit
Weiterführende Informationen zu Hilfsmittelverträgen
- VertragsgrundlagenPräqualifizierung
- GenehmigungsverfahrenElektronischer Kostenvoranschlag
- GKV-SpitzenverbandHilfsmittelverzeichnis
- GKV-SpitzenverbandFestbeträge