Fachportal für Leistungserbringer

Hörhilfenversorgung von Kindern und Jugendlichen

Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Versorgung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Hörsystemen.

Die Verträge sind auf den Seiten der beteiligten AOK hinterlegt.

Bitte wählen Sie Ihre AOK oder Region aus, um passende Inhalte zu sehen.

Weiterführende Informationen zu Hilfsmittelverträgen