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Vertrag

Diabetisches Fußsyndrom

Mullbinde zur Wundauflage am Fuß (Symbolbild)

Übersicht über diesen Vertrag

Titel des Vertrages (vollständig) :
Vertrag über die besondere Versorgung "Diabetisches Fußsyndrom" gemäß § 140 a SGB V
Stand :
29.06.2023
Inkrafttreten :
01.07.2010
Vertragspartner :
Arbeitsgemeinschaft der Diabetes-Schwerpunktpraxen Schleswig-Holstein e.V., Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein

Informationen der AOK NordWest für Schleswig-Holstein

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